Stadtverordnetenversammlung soll über Mietverträge abstimmen

Nach dem Willen der AfD im Römer sollen der Stadtverordnetenversammlung grundsätzlich alle Mietverträge vorgelegt werden, mit welchen die Stadt Räumlichkeiten anmietet.
So können die Beschlüsse zum Wohl der Stadt gemeinsam getroffen werden. Aus diesem Grund hat die AfD einen gleichlautenden Antrag beim Magistrat gestellt. „Bei Mietverträgen von kurzer Dauer und solchen mit einem geringen Volumen könnten Ausnahmen gemacht werden“, sagt Rainer Rahn, AfD-Fraktionsvorsitzender im Stadtparlament. „Das scheint uns bitter nötig. Und zwar nachdem kürzlich durch zwei Mitglieder des Magistrats ein Mietvertrag über eine Liegenschaft in der Mainzer Landstraße unterzeichnet wurde. Ein Vertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Zugleich mit einem Volumen von immerhin 56 Mio. Euro über die gesamte Dauer! Dabei war der Kontrakt mit den darin ausgehandelten Konditionen bereits innerhalb des Magistrats umstritten. Selbst bei den Koalitionspartnern“, so Rahn.

Aber auch zuvor schon hat der Magistrat wiederholt Mietverträge mit langer Laufzeit zu teilweise äußerst ungünstigen Konditionen abgeschlossen. Im Einzelfall kann der finanzielle Schaden der Stadt über die entsprechende Zeitspanne erheblich sein. Wenn die Stadtverordnetenversammlung die Verträge einsieht und darüber abstimmt, können falsche Entscheidungen viel eher vermieden werden. Davon abgesehen: Derzeit sind Erbpachtverträge mit geringem Volumen zustimmungspflichtig. Mietverträge mit hohen finanziellen Verpflichtungen jedoch nicht. Das ist keineswegs nachvollziehbar“, schließt der AfD-Fraktionsvorsitzende.

 

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