AfD will Akten zu Anfragen nach Gewerbegrundstücken einsehen

Nachfragen der AfD im Römer zur Industriepolitik der Stadt Frankfurt am Main hat der Magistrat zuletzt nicht beantwortet. Weshalb die AfD nun Akteneinsicht fordert. „Gegenstand des Ausschusses sind die in den Jahren 2007 bis 2016 direkt oder indirekt an den Magistrat gerichteten Anfragen von Unternehmen bezüglich eines für Gewerbeansiedlung geeigneten Grundstückes“, sagt Rainer Rahn, AfD-Fraktionsvorsitzender im Rathaus. „Nicht erst in Folge des Debakels um den Rückzug des Wurstfabrikanten Wilhelm Brandenburg aus Frankfurt ist ein kritischer Blick auf die Praxis der Gewerbeansiedlungen an-gebracht“, so Rahn.

Zum Hintergrund: In der letzten Fragestunde haben wir uns nach dem Grundstück ‚In der Au 14-16‘ erkundigt. Dieses etwa 15.000 qm große Grundstück liegt im Gewerbegebiet Rödelheim und wurde von der Stadt im Jahr 1988 mit dem Ziel erworben, dort Gewerbe anzusiedeln“, erklärt Rahn. „Seit dem Erwerb sind fast 30 Jahre vergangen, ohne dass dort jedoch Gewerbe angesiedelt wurde. Und das obwohl nach Angaben des Magistrats ständig zahlreiche Unternehmen bei der Stadt nach geeigneten Grundstücken nachfragen“, fährt der AfD-Fraktionschef fort.

Auf die Frage, wie viele Unternehmen sich in den vergangenen fünf Jahren bei der Stadt nach Gewerbegrundstücken der genannten Größe erkundigt haben und aus welchen Gründen der Magistrat das Areal auf Anfrage nicht angeboten hatte, antwortete dieser: ‚Konkrete Anfragen zu dieser Liegenschaft hat es in den vergangenen fünf Jahren nicht gegeben‘,“ führt Rahn aus.

Wir haben uns nicht für die Nachfrage von Unternehmen nach dem erwähnten Grund-stück erkundigt. Sondern allgemein nach dem Interesse für ein Grundstück der genannten Größe. Die Frage war eindeutig und so einfach formuliert, so dass sie vom zuständigen Dezernenten auch verstanden werden konnte“, zeigt sich Rahn überzeugt. „Es ist auch ganz offensichtlich, dass ein Unternehmen an die Stadt nicht mit der Frage nach einem konkreten Grundstück herantritt, sondern allgemein nach einem Grundstück mit bestimmten Eigenschaften fragt.“

Der AfD-Fraktionsvorsitzende stellt fest, der Magistrat dokumentiert mit seiner Antwort ein weiteres Mal den mangelnden Willen, Fragen der Stadtverordneten entsprechend den Vorschriften der HGO zu beantworten. „Hierbei ist wieder jede weitere Nachfrage schlichtweg sinnlos! Es bleibt uns also erneut nichts anderes übrig, als Akteneinsicht zu fordern“, sagt Rahn. „Darin wollen wir auch sämtliche Anfragen sehen, die nicht direkt an den Magistrat gerichtet waren. Sondern an eine andere Institution oder Organisation wie beispielsweise die IHK. Welche von diesen jedoch an den Magistrat zur Bearbeitung bzw. Beantwortung weitergeleitet wurden“, schließt Rahn.

 

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