Magistrat muss sich Verdacht der Kumpanei bei Fußball-VIP-Lounge von Stadt Frankfurt stellen

Mit seiner Reaktion auf die Anfrage der AfD im Römer zu den Einladungen für die von der Stadt Frankfurt im Commerzbank-Stadion unterhaltene VIP-Lounge hat der Magistrat ein weiteres Mal dokumentiert, dass er Fragen der Stadtverordneten nicht entsprechend den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung beantworten will. „Im Zusammenhang mit den Einladungen drängt sich ein Verdacht der Kumpanei geradezu auf und man beantwortet unsere Fragen nicht“,sagt Rainer Rahn, AfD-Fraktionsvorsitzender im Stadtparlament. „Beim Magistrat können wir zum wiederholten Male keinerlei Bereitschaft zur Aufklärung erkennen. Eine weitere Nachfrage erscheint daher auch hier völlig sinnlos. Akteneinsicht ist somit unvermeidbar“, fährt Rahn fort. „Wir beantragen einen Akteneinsichtsausschuss, der die durch den Magistrat bzw. den zuständigen Sportdezernenten zu den Heimspielen der Eintracht Frankfurt ausgesprochenen Einladungen für zu den Heimspielen der Eintracht Frankfurt Personen aus Politik und Wirtschaft in die besagte VIP-Lounge zum Gegenstand hat,“ so der AfD-Fraktionschef weiter.

Konkret hatte die AfD zuvor angefragt, welche Personen in den Jahren 2016 und 2017 eingeladen und nach welchen Kriterien sie ausgesucht wurden. „Der Magistrat führte in seiner Antwort lediglich ganz allgemein aus, dass der Sportdezernent ‚Gäste aus Politik und den Bereichen Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr‘ einlädt. Und dass es Ziel des Logenkonzeptes sei, ‚Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft besser zu vernetzen‘. Dies war uns bekannt und auch nicht Gegenstand der Frage“, erklärt Rahn. „Unsere Nachforschungen zielten insbesondere darauf ab, nach welchen Kriterien der Magistrat – bzw. der Sportdezernent – die einzelnen Personen aus dem Bereich Politik auswählt. Auch wenn man lieber ungestört unter sich bleiben möchte: Der Magistrat ist in dieser Auswahl schließlich nicht frei! Er hat die einzelnen politischen Kräfte angemessen zu berücksichtigen und ist insoweit dem Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot unterworfen“, ruft der AfD-Fraktionschef in Erinnerung. „Vorlegen soll der Magistrat nun sämtliche Listen der jeweils eingeladenen Personen aus den Jahren 2012 bis 2016 sowie alle Akten, aus denen die Auswahlkriterien für die geladenen Personen ersichtlich sind“ , so Rahn abschließend.

 

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