Veränderte Zweckbestimmung bei Terminal 3 läuft Planfeststellungsbeschluss zuwider

Geht es nach dem Willen der AfD im Römer, ist der Fraport AG die Baugenehmigung für die aktuelle Planung der vorzeitigen Errichtung eines Terminals 3 nicht zu erteilen. „Die Planung widerspricht schlicht den Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses von vor zehn Jahren“, sagt Rainer Rahn, Fraktionsvorsitzender der AfD im Rathaus. „Dass man heute – zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Billigflieger – nur einen Teil-Terminal mit einfacher Baukonstruktion errichten will, ist aus mehreren Gründen unzulässig“, so Rahn. „Der Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.207 besagt, dass ein Umsteigeterminal entstehen soll. Die Flughafenerweiterung zielte darauf, die Hubfunktion zu stärken. Will heißen: das ist die Funktion, die genehmigt wurde. Das jetzt anvisierte Terminal 3 soll aber nur zum Ein- und Aussteigen für die Billigflieger dienen. Vorneweg ist festzuhalten: von der Planfeststellung ist das überhaupt nicht erfasst“, erklärt der AfD-Fraktionschef.

Als zweiten Kritikpunkt führt Rahn an, dass die Errichtung des Terminals 3 zwar genehmigt wurde, dass sie abschnittsweise erfolgt. „Aber nicht in der Form, wie es jetzt realisiert werden soll. Die Errichtung eines Flugsteigs und sein selbständiger Betrieb – wie neuerdings vorgesehen – wurden von der Fraport seinerzeit nicht beantragt und von der Planfeststellungsbehörde weder geprüft noch planfestgestellt. Hier ging es gezielt um die abschnittsweise Errichtung des modular aufgebauten Terminals 3, wobei jedoch jedes zulässige Modul die Errichtung und den Betrieb vollständiger Flugsteige umfasst. So überlässt es der Planfeststellungsbeschluss nicht der freien Entscheidung der Fraport AG, beliebige Abschnitte zu selbständig betriebenen Vorhaben zu machen“, fährt Rahn fort.

Drittens weist der AfD-Fraktionsvorsitzende darauf hin, dass das Terminal laut Planfeststellung ausdrücklich erst in Betrieb genommen werden darf, wenn ein Personentransfer errichtet ist. Beim Umsteigen – wie im Ausgangsszenario vorgesehen – verbliebe der Passagier im Terminal und würde damit auch nicht den Verkehr belasten. Im neuen Szenario müsste eine Schwebebahn her. Fraport will das aber nicht. Hier sagt man: Wir nehmen das neue Terminal in Betrieb und die Passagiere transportieren wir mit Bussen. Das ist nach dem Planfeststellungsverfahren nicht zulässig, das ein Passagier-Transfer-System in Form von einer Schwebebahn zwingend vorschreibt“, ergänzt Rahn. Das gleiche gilt für die Gepäckbeförderung. „Damit kommen wir zu Punkt vier: Im Planfeststellungsverfahren ist ein unterirdisches Gepäckbeförderungssystem vorgesehen. Auch das müsste Fraport errichten, bevor das Terminal den Betrieb aufnimmt. Soweit erkennbar, ist das nach den neuen Plänen aber nicht termingerecht realisierbar“, schließt Rahn.

 

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