Praxis der Altersfeststellung bei angeblich minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen erläutern

Die AfD im Römer will mehr Klarheit über die Praxis der Altersfeststellung bei sogenannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Frankfurt. „Der Magistrat darf hier nicht die Augen vor seiner Verantwortung gegenüber den Bürgern verschließen“, sagt Rainer Rahn, AfD-Fraktionsvorsitzender im Römer. „Allein in den vergangenen zwei Wochen sind bundesweit ein Mordfall – wie in Kandel – und mehrfach Mordversuche – wie auch in Darmstadt – durch Täter bekannt geworden, die zwar als minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge auftreten konnten, bei denen alleine aufgrund des äußeren Erscheinungsbild erhebliche Zweifel an deren Altersangaben gegeben sind“, so Rahn. „Hier geht es längst nicht mehr nur alleine darum, die extrem hohen Kosten zu vermeiden, die entstehen, wenn Asylbewerber unberechtigterweise den Status der erhöhten Schutzbedürftigkeit ausnutzen“, fährt der AfD-Fraktionschef fort. „Als minderjährig zu gelten, bietet schließlich besonderen Schutz vor Abschiebung, sichert eine Vorzugsbehandlung und gliedert die Personen in Schulen mit anderen Kindern in die Gesellschaft ein. Auch strafrechtlich bietet der Status eines noch nicht Erwachsenen besondere Vorteile. Denn wenn eine Verurteilung nach dem deutlich milderen Jugendstrafrecht erfolgt, liegt bei diesem Höchststrafe – auch für schwerste Verbrechen wie z.B. Mord – maximalst bei 10 Jahren!“, erklärt Rahn.

„Wir möchten erfahren, wie viele dieser minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge zwischen September 2015 und Ende 2017 von den zuständigen Behörden in Frankfurt registriert, aufgenommen und in Obhut genommen wurden“, sagt Rahn. „Bei wie vielen dieser Personen konnte das Alter zweifelsfrei aufgrund vorliegender Dokumente festgestellt werden? Haben sie Dokumente vorgelegt, deren Echtheit nicht in Frage stand und die eindeutig der Person zugeordnet werden konnten?“, hakt der AfD-Fraktionsvorsitzende nach.

„Bei wie vielen jener minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen erfolgte eine Altersangabe aufgrund des Fehlens von Dokumenten ausschließlich aufgrund der subjektiven Angaben der betreffenden Personen?“, möchte Rahn weiter erfahren. „Auf welche Weise erfolgte bei besagten Personen die Überprüfung der Altersangaben? Und: Welche Maßnahmen zur weiteren Abklärung der Altersangaben ergriffen die zuständigen Behörden der Stadt Frankfurt in den Fällen, bei denen bereits aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes (z.B. Bartwuchs, Faltenbildung etc.) die Angaben als unglaubwürdig erscheinen mussten? Bei wie welcher Anzahl von diesen Leuten erfolgte eine Überprüfung der Altersangaben durch eine ärztliche Untersuchung?“, fordert der AfD-Fraktionschef zu wissen. „Gab es hier Fälle, bei denen die Behörden der Stadt Frankfurt eine andere Alterseinstufung vorgenommen haben als es der subjektiven Angaben der betreffenden Personen entsprach? Falls zutreffend: wie oft genau?“, fragt Rahn abschließend.

 

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