Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren!
In Deutschland gibt es mehr als 350 Frauenhäuser, 40 Schutz- und Zufluchtswohnungen mit mehr als 6.000 Plätzen. Jährlich finden etwa 30.000 Personen in Frauenhäusern Zufluchtswohnungen, Schutz und Unterstützung. Hinzu kommen 750 Fachberatungsstellen wie zum Beispiel der Frauennotruf und andere, die sich gegen Gewalt, Frauenhandel, Zwangsverheiratung und Stalking für Frauen einsetzen. Bundesweit stehen rund um die Uhr kostenlose Hilfstelefone zur Verfügung, die Hilfseinrichtungen für gewaltbedrohte und betroffene Frauen sind bundesweit vernetzt. Das Bundesfrauenministerium unterstützt die Vernetzungsstellen der Frauenhäuser, der Frauenberatungsstellen, des Frauennotrufs und der Fachberatungsstellen. Ohne Frage ist es selbstverständlich wichtig, diese Einrichtungen zu unterstützen und gegebenenfalls die Anzahl der Frauenhäuser auszubauen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass sexualisierte Gewalt gegenüber Frauen in letzter Zeit stark zugenommen hat.
Anstatt diese Tatsache der deutschlandweiten Schutz- und Beratungsstellen zur Kenntnis zu nehmen, fordert die Koalition mit dem Antrag NR 984 die Umsetzung der Istanbul-Konvention, wo es sich nur vordergründig um Gewaltprävention für Frauen handelt. Das Darmstädter Modell „Netzwerk Gewaltschutz“ wird unter anderem zur Bestandsanalyse vorgeschlagen. Es werden mehr Geldmittel gefordert, die im Haushalt dafür eingestellt werden sollen, zudem wollte man mit dem Land wegen entsprechender Mittel sprechen. Dann kommt die LINKE. mit ihrem Antrag NR 1011 und zeigt, dass ihr das alles nicht genug ist. Sie fordert eine Koordinierungsstelle und eine Monitoringstelle, die jeweils mit einer Person besetzt werden sollen. Außerdem sollen die finanziellen Mittel dazu in jedem Haushalt eingestellt werden.
(Zurufe)
Schaut man sich aber die Istanbul-Konvention genauer an, steht dort, dass ungleiche Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern zu Beherrschung und Diskriminierung der Frauen durch die Männer führt. Die Grundlagen der bürgerlichen Gesellschaft werden durch eine konstruktivistische Vorstellung von Geschlecht dort torpediert. Das Geschlecht wird als bloße soziale Konstruktion im Sinne der Gender-Ideologie definiert und folgt somit der neomarxistischen Ideologie, die die Auflösung konservativer Lebensmodelle anstrebt.
(Heiterkeit)
Die statistisch einseitige Fokussierung auf Gewalt gegen Frauen und das bewusste Ausklammern des tabuisierenden Themas, dass auch Gewalt gegen Männer in Paarbeziehungen vorkommt, wirft hier Fragen auf.
(Beifall, Zurufe)
Unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist die Istanbul-Konvention die erste international bindende Gender-Agenda. Aus diesem Grund lehnt die AfD die Anträge NR 984 und NR 1011 ab.
Vielen Dank!
(Beifall)