Sehr geehrter Herr Vorsteher,
meine Damen und Herren!
Ich kann es Ihnen jetzt nicht ersparen, aber keine Angst, ich mache es kurz. Mit der Vorlage M 130 beantragt der Magistrat die Zustimmung zur Bewerbung der Stadt Frankfurt für die UEFA EURO 2024. Mit der Bewerbung fordert die UEFA die rechtsverbindliche Unterzeichnung von Erklärungen. Das heißt, die Stadt Frankfurt verpflichtet sich, die seitens der UEFA gestellten Bedingungen zu erfüllen und alle durch die UEFA geforderten Strukturen zu schaffen. Unklar ist, was darunter konkret zu verstehen ist, und vor allem, was das kostet. Wir als Stadtverordnete und Entscheider wissen es nicht, der Magistrat weiß es aber auch nicht. Alleine deshalb ist die Vorlage nicht zustimmungsfähig. Der Magistrat hat zwar eine grobe Kostenschätzung vorgenommen, die aber aus unserer Sicht vollkommen unzureichend ist. Diese Schätzung basiert auf den Kosten für die FIFA WM 2006 und die FIFA Frauen-WM 2011. Das ist mehr als fragwürdig, denn das UEFA-Ereignis soll 2024 stattfinden. Die Basis der Kostenschätzung bilden Ereignisse aus den Jahren 2006 und 2011, also Ereignisse, die dann 13 beziehungsweise 18 Jahre zurückliegen. Alleine die inflationsbedingten zusätzlichen Kosten liegen bei über 40 Prozent. Hinzukommen erhebliche Kostensteigerungen durch erhöhte Sicherheitsanforderungen. Es sind jedoch noch weitere Fragen bezüglich der Kosten offen. Nicht bekannt ist, was konkret in den mit der UEFA abzuschließenden Verträgen steht. Ebenfalls nicht bekannt ist, welche zusätzlichen Bedingungen die UEFA stellt und welche Kosten dadurch entstehen. Nicht bekannt ist, ob die Vertragstexte von der UEFA fest vorgegeben werden oder ob Veränderungen möglich sind. Nicht bekannt ist, in welcher Sprache die Verträge abgefasst sind und wo der Gerichtsstand ist. Auch deshalb ist die Vorlage aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig.
Äußerst fragwürdig ist auch das Vorgehen des Magistrats beziehungsweise des Oberbürgermeisters in dieser Frage. Einen Tag vor der letzten Plenarsitzung wurde die Vorlage den Fraktionen zusammen mit einem Schreiben des Oberbürgermeisters vorgelegt, der eine dringliche Beschlussfassung im Plenum am 29.06.2017 forderte, weil die Bewerbungsfrist am 10.07.2017 ablief. Am Plenartag hatten viele Kollegen noch nicht einmal Kenntnis von der Vorlage, geschweige denn Gelegenheit, sich inhaltlich damit zu beschäftigen. Am Tag der Plenarsitzung verkündete dann der Fraktionsvorsitzende der CDU, dass die Vorlage wohl doch nicht so eilig sei, weil eine Bewerbung mit Gremienvorbehalt möglich ist. Das hat der Oberbürgermeister sicherlich auch gewusst, aber die Information einfach unterschlagen. Im Geschäftsverkehr würde man so etwas fast schon eine arglistige Täuschung nennen. So weit würde ich aber dann doch nicht gehen wollen. Offensichtlich will der Magistrat eine schnelle Beschlussfassung ohne lästige Fragen. Aber so geht es nicht.
Wir haben daher die beiden Anfragen A 223 und A 224 formuliert, deren Beantwortung für eine Beschlussfassung erforderlich ist, und beantragt, die Magistratsvorlage bis zur Beantwortung dieser Anfragen zurückzustellen. Weiterhin haben wir mit der Vorlage NR 363 beantragt, den Magistrat aufzufordern, die Vorlage mit einer validen Kostenschätzung zu versehen oder, falls dies nicht möglich ist, die Vorlage zurückzuziehen. Eigentlich erwartet hier der Magistrat von uns, dass wir ihm einen Blankoscheck ausstellen. Das kann nicht unsere Aufgabe sein. Letztendlich ist es nur sehr exemplarisch dafür, wie dieser Magistrat und leider auch die Koalitionsfraktionen mit dem Geld anderer Leute umgehen.
(Beifall)
Eigentlich hätten wir deswegen heute auch eine namentliche Abstimmung beantragt. Aber das erspare ich uns hier jetzt allen.
(Zurufe)
Wenn Sie schimpfen, kann ich sie auch beantragen.
(Heiterkeit)
Keine Angst. Aber lassen Sie mich Ihnen noch ein Zitat von Margaret Thatcher mitgeben, die einmal den schönen Satz gesagt hat, der in Ihr Stammbuch geschrieben sein sollte: „There is no such thing as public money; there is only tax payers’ money.“
Vielen Dank!
(Beifall)