Sehr geehrter Herr Vorsteher,
meine Damen und Herren!
Nach diesem parlamentarischen Badetag sollten wir uns nun einem anderen Thema zuwenden. Man ist ja mittlerweile in der politischen Auseinandersetzung im Jahr 2017 so einiges gewohnt, aber auch im politischen Wettstreit gibt es Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Beim Kampf gegen meine Partei, die AfD, scheint aber bei einigen jegliche Scham und jegliche rote Linie abhanden gekommen zu sein. Da bedient man sich dann schon einmal Methoden, von denen man eigentlich dachte, sie wären nach 1989 in Deutschland auf dem Müllhaufen der Geschichte gelandet.
Besonders fleißig bei dieser Art der politischen Arbeit zeigt sich wieder einmal die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di. In einem im März veröffentlichten Flyer mit dem Titel „Handlungshilfe für den Umgang mit Rechtspopulisten in Betrieb und Verwaltung“ der Ver.di-Bezirksverbände Süd-Ost-Niedersachsen und Bremen, rief Ver.di ganz offen und unverblümt dazu auf, sogenannte Rechtspopulisten – genannt sind explizit AfD-Mitglieder oder Sympathisanten – beim Arbeitgeber zu denunzieren und aus den Betrieben zu mobben. Die BILD-Zeitung nannte dieses Pamphlet nicht zu Unrecht „Ver.di-Mobbing-Fibel“. Die Checkliste von Ver.di gibt dabei vor, wie man AfD-Sympathisanten erkennen kann, darum eine kleine Auswahl: Man kann sie erkennen, indem man sie in den sozialen Medien ausspitzelt, sie fallen durch Provokationen gegen Linke und Liberale auf. Liberale lassen sich meines Wissens nicht so leicht provozieren, Linke lassen sich meistens schon dadurch provozieren, dass man ihnen öffentlich widerspricht.
(Beifall)
Dazu fällt mir ein schöner Satz von Michael Klonovsky ein, der es sehr schön formuliert hat: „Wenn ihm öffentlich widersprochen wird, erklärt der Linke sofort, ein Rechtsruck habe stattgefunden.“ Weitere Merkmale eines AfD-Sympathisanten sind die Lektüre von so gefährlichen Zeitschriften wie „Junge Freiheit“, das Tragen einschlägiger Kleidung – was immer das sein mag – und hören von Rechtsrock. Gut, früher meinte man damit Neonazi-Bands, heute reichen vermutlich Helene Fischer, Xavier Naidoo und die Söhne Mannheims.
(Beifall, Heiterkeit)
Jetzt weiß ich zwar nicht, welche Musik AfDler im Regelfall hören oder welche Kleidung einschlägig sein soll, aber Ver.di scheint es zu wissen. Interessant wird es dann, wenn man sich die Maßnahmen ansieht, die Ver.di seinen Mitgliedern im Umgang mit so identifizierten und enttarnten AfD-lern mitgibt. Hier einige der Ver.di‑Empfehlungen: Erstens, die Verdächtigen gezielt beobachten, zweitens, den Feind ins Gespräch ziehen und auf die Folgen hinweisen, nach dem Motto, pass auf, was du sagst, sonst bekommst du Ärger. Drittens, ihn in Gremien anschwärzen, viertens, ein gemeinsam abgestimmtes Vorgehen absprechen, also alle gegen einen. Fünftens, den AfD-Feind im Unternehmen isolieren und ihn aus der gewerkschaftlichen Kommunikation ausschließen, sechstens, ihn im Unternehmen und in der Öffentlichkeit – das heißt, auch in seinem privaten Umfeld – outen, siebtens, den Arbeitgeber unter Druck setzen, sodass der AfDler entlassen wird. Das sind nur ein paar Ausschnitte der Möglichkeiten, die Ver.di vorgibt.
Das heißt, missliebige Kollegen sollen ausgeforscht, isoliert und auch im privaten Umfeld denunziert werden. Tut mir leid, aber wenn man so etwas liest, fragt man sich durchaus, ob Ver.di noch Teil des DGB oder doch noch des FDGB ist, denn die Parallelen sind offensichtlich. Zu DDR-Zeiten nannte man das, was Ver.di hier vorgibt, das Konzept Zersetzung. Ich zitiere aus der Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung operativer Vorgänge des Ministeriums für Staatssicherheit. Als bewährte Formel der Zersetzung nennt die Richtlinie Nr. 1/76 unter anderem: „Systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener wahrer, überprüfbarer und diskreditierender sowie unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben“, „systematische Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Misserfolge zur Untergrabung des Selbstvertrauens einzelner Personen“, „Erzeugung von Zweifeln an der persönlichen Perspektive“, „Erzeugung von Misstrauen und gegenseitigen Verdächtigungen innerhalb von Gruppen“, „örtliches und zeitliches Unterbinden beziehungsweise Einschränken der gegenseitigen Beziehungen der Mitglieder einer Gruppe“.
Wenn man die Ver.di-Mobbing-Fibel liest, hat man fast den Eindruck, der Verfasser war früher Mitglied des MfS. Die Ver.di-Vertreter wissen sehr wohl, dass sie sich damit auf äußerst glattes Eis begeben, wird doch in der Mobbing-Fibel mehrmals darauf hingewiesen, „Achtung, aufpassen, dass Rechtspopulisten nicht als Opfer oder Märtyrer wahrgenommen werden dürfen.“ Letztlich blieb Ver.di nichts anderes übrig, als öffentlich zurückzurudern. So wurde der Flyer online entfernt, und der Ver.di-Vorsitzende Bsirske musste öffentlich klein beigeben und gab bekannt: „Mitglieder wegen ihrer politischen Haltung auszuschnüffeln, entspricht dabei nicht dem Selbstverständnis von Ver.di und kann und wird für die Organisation niemals handlungsleitend sein.“
Dass dies aber nur ein Lippenbekenntnis war, ist offensichtlich, denn kurz danach berief sich die Ver.di angehörende Betriebsratsvorsitzende der Fraport AG, Claudia Amier, auf diese Handlungsanweisung. In einem Schreiben an Gewerkschaftler formuliert Amier, sie „finde die Ver.di-Broschüre, die vom und für den Ver.di-Landesbezirk Niedersachsen und Bremen herausgegeben wurde, sehr hilfreich und unterstützend“. Auch in Frankfurt wurde fleißig weitergemacht, als hätte es das Statement von Herrn Bsirske niemals gegeben. Die Gewerkschaft lud nämlich für den 5. April zu einer Veranstaltung ein, die, unter der Bezeichnung „Rechten Rattenfängern entgegentreten, auch in Betrieb und Dienststelle“, Hinweise zum Umgang mit der „AfD und Konsorten“ geben soll. Bereits die Bezeichnung „Rattenfänger“ für AfD-Mitglieder weist darauf hin, dass sich Ver.di mit der Sprachengleichsetzung von Menschen mit Ratten bewusst der menschenverachtenden Sprache von Diktaturen bedient.
(Beifall)
Die zunächst öffentlich beworbene Veranstaltung wurde nach einem extremen Shitstorm, so die Aussage eines Ver.di-Mitarbeiters, aus dem Internetauftritt entfernt, fand aber dennoch statt. Nach Aussagen von Teilnehmern ging es in dem Seminar ganz konkret darum, die legalen Möglichkeiten von Betriebs- und Personalräten im Umgang mit Rechtspopulisten in den Betrieben auszuloten und diese Menschen möglichst massiv zu schädigen, bis hin zum Arbeitsplatzverlust. Dieses Ziel wurde ausdrücklich begrüßt. In diesem Zusammenhang wurde immer wieder über Maßnahmen gegen AfD-Mitglieder gesprochen. Im Verlauf des Abends wurde durch eine Äußerung des offiziellen Ver.di-Vertreters zudem klar, dass ihm die rechtlichen Möglichkeiten nicht weit genug gehen. Er informierte die anwesenden Teilnehmer darüber, dass er es für richtig halte, das politische Neutralitätsprinzip von Ver.di im Umgang mit sogenannten rechten Parteien außer Kraft zu setzen.
Ein kleiner Tipp an Ver.di: Wenn man solche Veranstaltungen öffentlich bewirbt, muss man damit rechnen, dass bis zu einem Fünftel der Anwesenden AfD-Mitglieder sind.
(Heiterkeit)
Eine solche Organisation, die eher an eine gesinnungspolitische Kaderorganisation à la DDR-FDGB erinnert, als an eine Einheitsgewerkschaft der Bundesrepublik, hat alles Mögliche verdient, nur keine öffentliche Werbung durch die Stadt Frankfurt, und deswegen auch unser Antrag. Den Damen und Herren von CDU und FDP kann ich nur raten: Nehmen Sie das nicht auf die leichte Schulter. Heute sind es wir, morgen sind es vielleicht Sie.
(Beifall)
Lassen Sie mich zum Abschluss den Dichter und Sozialdemokraten Max Kegel zu Wort kommen. Anlässlich der Sozialistengesetze schrieb er im Jahre 1884 ein Gedicht, das folgende Zeilen enthält: „Verpestet ist ein ganzes Land, wo schleicht herum der Denunziant.“
(Beifall, Zurufe)