Sehr geehrter Herr Vorsteher,
meine Damen und Herren!
Dem Antrag der Fraktion DIE FRAKTION, über den wir hier entscheiden – das wird jetzt manche überraschen -, ist aus unserer Sicht vollumfänglich zuzustimmen. Er ist, das muss ich ausdrücklich sagen, nicht nur wohlbegründet, sondern er enthält ausführliche, grundsätzliche und kluge Überlegungen zu dem Thema. Das gilt vor allem für die schriftliche Version, aber nicht unbedingt für den Vortrag von Herrn Wehnemann. Auch wenn in diesem Hause häufig das Motto gilt „Es ist zwar schon alles gesagt, aber noch nicht von jedem“, möchte ich diese Ausführungen nicht wiederholen, sondern nur ein paar Ergänzungen vorbringen.
Der Verein Mehr Demokratie e. V. hat letztes Jahr in einer Sachverständigenanhörung im Saarländischen Landtag das Problem folgendermaßen formuliert: „Sperrklauseln schließen weitere Personenkreise von der politischen Einflussnahme aus, obwohl sie sich doch an Wahlen beteiligt haben. Auch wenn die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Länderparlamente bei Abschaffung der Sperrklauseln theoretisch denkbar wäre, für die es bisher aber keine klaren Belege gibt, so ist doch fragwürdig, ob eine Zementierung der Sperrklausel das richtige Signal in diesen Zeiten ist.“
Auch das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 2008 fest, dass mit einer Sperrklausel das Prinzip der Stimmengleichheit hinsichtlich des Erfolgswertes verletzt sei. Ich möchte zu bedenken geben, dass bei der letzten Bundestagswahl über 15 Prozent der abgegebenen Stimmen durch die Fünf-Prozent-Klausel im parlamentarischen Nirwana verschwunden sind. Das heißt, circa ein Sechstel aller Wähler finden sich mit ihrer Position nicht im Parlament vertreten. Das ist für eine repräsentative Demokratie ein gewaltiges Legitimationsproblem. Das sollte jedem einleuchten. Letztlich wird damit auch das demokratische Grundprinzip „one man, one vote“ elementar verletzt. Aber selbst wenn man für die Bundesebene noch Gründe finden mag, die für so eine Einschränkung sprechen – ob das allerdings fünf Prozent sein müssen, darf man mit Recht hinterfragen -, so gilt das auf kommunaler Ebene meines Erachtens in keinster Weise. Laut Bundesverfassungsgericht sind Einschränkungen durch eine Sperrklausel nur dann statthaft, wenn zwingende Gründe vorliegen. Worin aber nun diese zwingenden Gründe, gerade bei Kommunalvertreterversammlungen, liegen könnten, erschließt sich mir nicht wirklich. Kommunalparlamente sind nämlich im strengen staatsrechtlichen Sinn gar keine Parlamente, da es ihnen an der legislativen Kompetenz fehlt, sondern Selbstverwaltungskörperschaften, deren Hauptaufgabe in der Kontrolle der Verwaltung besteht.
Die Behauptung, ein solches – nennen wir es einmal kleinteiliges – Kommunalparlament, wäre nicht arbeitsfähig, ist eine unbewiesene Aussage, die wohl eher darin begründet liegt, dass die, die dieses Argument vorbringen, es gerne etwas kuscheliger im parlamentarischen Alltag hätten, was bei drei bis vier Parteien sicherlich gegeben wäre. Natürlich macht es mehr Mühe, mit einer größeren Anzahl kleiner Fraktionen umzugehen, aber es ist nicht die Aufgabe des Souveräns, es uns angenehm zu machen. Wenn acht Parteien in ein Parlament gewählt werden, dann ist das eben so, und wir müssen damit umgehen.
Die FRAKTION begründet ihren Antrag unter anderem damit, dass die Vielfalt im Kommunalparlament erhalten bleiben müsse. Diese Vielfalt im Parlament ist aber kein Selbstzweck. Umgekehrt wird ein Schuh daraus, die Gesellschaft wird, gerade in Frankfurt, immer heterogener, die klassischen Milieus lösen sich auf, Sie würden vermutlich sagen, die Gesellschaft wird vielfältiger und bunter. Nun, dann muss dies dann auch in einer repräsentativen Demokratie für die Parlamente gelten. Man kann nicht einerseits das Hohelied auf eine heterogene Gesellschaft singen und andererseits ein homogenes Parlament wollen. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Im Übrigen, wenn diese Vielfalt nicht einmal im Kleinen funktioniert, wie die Befürworter der Sperrklausel immer behaupten, wie kann man dann davon ausgehen, dass sie in großer, auf gesellschaftlicher Ebene funktionieren soll? Das passt argumentativ nicht zusammen. Nein, aus grundsätzlichen demokratischen Überlegungen ist eine solche Sperrklausel abzulehnen, und dafür bin ich bereit, so manches zu ertragen, selbst die verzweifelten Versuche von Herrn Wehnemann, lustig zu sein, oder die Tiraden von Frau von Ditfurth oder die langatmigen Ausführungen eines Herrn Zieran zu Frischluftschneisen. Das ist mir die Demokratie wert.
Vielen Dank!
(Beifall)