Frau Vorsteherin,

meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt eine neue Flughafenentgeltordnung nach § 19b LuftVG, genehmigt vom zuständigen Ministerium. Kernstück dieser Regelung ist das von Fraport definierte Ziel, „ein kontinuierliches, nachhaltiges Verkehrswachstum am Flughafen Frankfurt zu fördern“. Also überall wird ansonsten versucht, Verkehr zu reduzieren oder unnötige Verkehre zu vermeiden, denn Verkehr bedeutet prinzipiell Energieverbrauch und Umweltbelastung. Daher gibt es ein allgemeines Bestreben, Kfz-Verkehr zu vermeiden, Verlagerung von Kfz-Verkehr auf die Schiene, Förderung des Fahrradverkehrs, Förderung des Fußgängerverkehrs. Ziel ist weniger Energieverbrauch, weniger Umweltbelastung. Das liest man in den Parteiprogrammen aller Parteien, einschließlich FDP. Aber für den Luftverkehr soll das dann eben nicht gelten, also für eine Verkehrsart, die besonders viel Energie verbraucht und besonders umweltbelastend ist. Ausgerechnet für diese Verkehrsart soll das definierte Ziel sein, viel Verkehr zu induzieren, das heißt, also möglichst viel Energie zu verbrauchen und viel Umweltbelastung zu induzieren. Das ist das erklärte Ziel von Fraport, genehmigt und unterstützt von einem grünen Minister. Dieses Ziel steht zum einen im klaren Widerspruch zur Energie- und Umweltpolitik aller Parteien, die bestrebt sind, Energie einzusparen. Das Fraport-Ziel steht aber auch im Gegensatz zum Planfeststellungsbeschluss, der ja von einem kontinuierlichen Wachstum ausgeht: „Das Bahnsystem ist nach den Prognosen der Fraport AG nicht in der Lage, das künftig auf dem Verkehrsflughafen Frankfurt zu bewältigende Verkehrsaufkommen abzuwickeln.“ Das heißt, zugrunde liegende Prognosen prognostizierten einen zunehmenden Verkehrsbedarf beziehungsweise eine Nachfrage, die befriedigt werden sollte. Prognostiziert waren für das Jahr 2020 – das ist also in drei Jahren – 700.000 Flugbewegungen, für das Jahr 2016 – also das gerade zu Ende gegangene – 650.000 Flugbewegungen. Tatsächlich waren es 460.000 Flugbewegungen, das heißt also 40 Prozent weniger. Falscher kann eine Prognose eigentlich nicht sein.

 

Fraport hat im Jahr 2013 im Zusammenhang mit der Genehmigung des Terminals 3 eine weitere Prognose – also vor wenigen Jahren – erstellen lassen. Ausgehend von 470.000 Flugbewegungen waren für das letzte Jahr 500.000 Flugbewegungen prognostiziert. Also auch diese Prognose ist völlig falsch, völlig daneben. Wir beobachten eigentlich seit dem Jahr 2003 keine Zunahme der Flugbewegungen, also seit 14 Jahren gibt es eine Sättigungskinetik. Es gibt keinen erhöhten Bedarf. Es gibt auch tatsächlich keine zusätzlichen Flugbewegungen. Es gibt keine Nachfrage.

 

Nun plant Fraport aber, um die neu geschaffenen Kapazitäten auszulasten, eine Steigerung der Flugbewegungen, in dem Sinne, dass sie Fluggesellschaften nach Frankfurt holen oder Flüge aus anderen Regionen nach Frankfurt verlagern will, die dort eigentlich überhaupt nicht abgewickelt werden müssten, sondern die eigentlich woanders stattfinden müssten oder stattfinden sollten beziehungsweise bisher von anderen Flughäfen abgewickelt wurden, vor allem von Flughäfen in strukturschwachen Gebieten, die diese Flugbewegungen auch brauchen – Stichwort Arbeitsplätze. Betroffen ist davon vor allem der Flughafen Frankfurt/Hahn. Diese Flüge werden quasi von diesen strukturschwachen Regionen, die die eigentlich haben wollen, in die Rhein‑Main‑Region verlagert, die ohnehin heute schon überlastet und dicht besiedelt ist. Da diese Fluggesellschaften nicht von alleine kommen, müssen sie irgendwie motiviert werden. Das macht Fraport, indem sie einfach Rabatte auf Nutzungsentgelte anbietet, das heißt, Fraport gewährt Preisnachlässe für unsinnige Maßnahmen, für diese Verlagerung, die extrem umweltbelastend ist, und für eine Maßnahme, die die Gesundheit der Bevölkerung beeinträchtigt. Sie richtet sich damit zum einen gegen den Planfeststellungsbeschluss, der nur den nachfragegerechten Betrieb abdeckt. Das heißt, das, was tatsächlich am Standort gefordert wird, nicht aber die Verlagerung von Flügen.

 

Diese Maßnahme richtet sich auch gegen den Koalitionsvertrag der CDU, SPD und GRÜNEN, die in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben: „Zu diesem Zweck werden wir gemeinsam mit der Region dafür sorgen, dass es am Frankfurter Flughafen im Vergleich zum derzeitigen Stand leiser wird.“ Dieses definierte Ziel im Koalitionsvertrag schließt jede Zunahme der Anzahl von Flugbewegungen aus. Insbesondere eine Zunahme, die eigentlich überhaupt nicht erforderlich ist, sondern sozusagen mit wettbewerbsverzerrenden Maßnahmen induziert wird. Gegen diese Maßnahme richtet sich die Vorlage NR 199. Das heißt, sie fordert, dass sich der Magistrat dafür einsetzt, auf welchem Weg auch immer, im Aufsichtsrat zum Beispiel, dass diese Verlagerung nicht stattfindet, dass die Entgeltordnung wieder entsprechend geändert wird und gegebenenfalls auch Klage gegen diese Entgeltordnung einreicht, soweit das rechtlich möglich ist. Die Koalition lehnt diesen Antrag ab. Das heißt, sie lehnt es ab, ihre eigenen Forderungen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, die geboten sind, alleine zum Schutz der Bevölkerung. Aber wie immer entscheidet in diesem Haus nicht die Vernunft, sondern die Mehrheit.

 

Vielen Dank!

 

(Beifall)