Rede des Stadtverordneten Dr. Dr. Rainer Rahn zur von Linken besetzen städtischen Liegenschaft in der Au und zu den Anträgen NR 368 der AfD und NR 378 der FDP.

 

Frau Vorsteherin,

meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Jetzt kommen wir, wie von der FDP gewünscht, zu dem kontroversen Thema. In Frankfurt gibt es ein autonomes Zentrum, das seit 34 Jahren rechtswidrig besetzt wird, die Villa In der Au in Rödelheim. Treffpunkte der autonomen Szene erhalten absurde Mietvergünstigungen auf Kosten der Steuerzahler. Das geht so nicht weiter. Die Leute von der Au sind zwar nicht mit der Hamburger Roten Flora zu vergleichen, trotzdem darf der schon viel zu lange andauernde rechtlose Zustand nicht weiter geduldet werden. An dieser Stelle erwarte ich jetzt Applaus von der CDU‑Fraktion, denn das ist nicht mein Text, sondern das sind die Worte ihres großen Vorsitzenden zu Löwenstein, wörtlich aus dieser Zeitung entnommen: Frankfurt Magazin von der CDU‑ Fraktion. Die meisten von Ihnen werden es nicht gelesen haben. Vielen von Ihnen wird es schon zu viel sein, ihrem Vorsitzenden zuzuhören, da wollen sie nicht noch lesen müssen, was er schreibt.

 

(Zurufe)

 

In der Sache aber hat er natürlich recht und nichts anderes steht in unserer Vorlage NR 368. Es geht um das Grundstück In der Au, das wird – wie Sie, Herr zu Löwenstein, richtig ausgerechnet haben – seit 34 Jahren rechtswidrig besetzt. Dort wohnen Leute, deren Identität der Stadt beziehungsweise der Meldebehörde nicht bekannt sind. Sie zahlen – jedenfalls soweit es uns bekannt ist – keine Miete, keine Umlagen und die Stadt toleriert das seit 30 Jahren. Es ist aber eigentlich allgemein erst seit wenigen Monaten bekannt. Ich habe erst vor wenigen Monaten Kenntnis von dieser Liegenschaft erhalten, dabei geht die Historie viel weiter zurück. Die Stadt Frankfurt hat das Areal 1988 erworben. Viele werden sich nicht mehr zurückerinnern können, aber um einfach vielleicht das Zeitgefühl zu aktivieren: 1988 hieß der Stadtkämmerer Ernst Gerhardt. Bei dem Areal handelt es sich um ein Gewerbegebiet in der Größe von 15.000 Quadratmetern und das erklärte Ziel damals, warum die Stadt das Gebiet gekauft hat, war, die Ansiedlung von Gewerbebetrieben beziehungsweise das Vorhalten von Reserveflächen für den Fall, dass irgendwann einmal ein Betrieb kommt und ein solches Areal haben möchte.

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass in den vergangenen 30 Jahren niemand beim Magistrat oder bei der Wirtschaftsförderung vorstellig geworden ist, aber wir überprüfen das momentan noch. Um dieses Areal aber für Gewerbe nutzbar zu machen, müsste es geräumt werden und das ist in den letzten 30 Jahren nicht passiert. Deswegen haben wir die Vorlage NR 368 formuliert. Darin sind drei Forderungen aufgestellt. Erstens, Räumung des Geländes und dass das Areal wieder in die Verfügungsgewalt der Stadt überführt wird. Zweitens zu prüfen, ob Reparatur- oder Renovierungsbedarf besteht und die zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten auszuloten und drittens, die angemessene Nutzung, sprich Vermietung, Verpachtung zu einem angemessenen Preis.

 

Das fordert im Prinzip die CDU auch und das steht eben auch in unserem Antrag, im Übrigen auch im Antrag der FDP, der inhaltlich im Wesentlichen identisch ist. Die CDU lehnt unseren Antrag ab. Ich nehme an, weil er einfach die Einforderung geltenden Rechts fordert. Da kommt der Begriff .Rechts. vor, und das ist für Sie schon ein Grund, den Antrag abzulehnen, obwohl die Vorlage eigentlich überflüssig ist, denn der Magistrat ist ohnehin verpflichtet, Recht und Gesetz einzuhalten, und das tut er nicht. Im Gegenteil, der Magistrat weigert sich sogar, hier in dieser Sache tätig zu werden.

 

Wir haben hier eine Frage in der Fragestunde gehabt, ich glaube, Patrick Schenk war es, der sie formuliert hat, die Frage Nr. 661, die sich mit diesem Thema beschäftigt hat und die Antwort des Magistrats war unter anderem – es wurde gefragt, warum dieser Zustand geduldet wird -, dass das vielfältige Gründe hat. Dann hat der Magistrat, ich glaube Herr Frank war es, der das formuliert hat, ausgeholt und unter anderem ausgeführt: .Der Magistrat müsse dabei abwägen, ob die gegebenenfalls nur unter Polizeieinsatz mögliche Räumung in angemessenem Verhältnis zum Ergebnis steht.. Das Ergebnis heißt also, dass ein Areal wieder in den Besitz der Stadt kommt, wo, wie man sich vorstellen kann, immerhin erhebliche Mieteinnahmen oder Pachteinnahmen zu erwarten wären.

 

Und, so fährt der Dezernent fort, ein wesentlicher Aspekt sei dabei gewesen, .es nicht zu einer Eskalation kommen zu lassen.. Wenn man sich das einmal überlegt, dass eine staatliche Stelle nur deshalb Recht und Gesetz nicht durchsetzt, weil sie befürchtet, es könne zu einer Eskalation kommen, dann dürfte der Staat eigentlich überhaupt nicht mehr tätig werden. Kein Polizeibeamter dürfte eine Verhaftung vornehmen, weil die zu einer Eskalation führen kann. Jeder, der verhaftet werden kann, kann eine Waffe dabei haben und kann sich zur Wehr setzen. Die Stadt selbst dürfte keine Zwangsmaßnahmen mehr anwenden, egal wo. Sie dürfte zum Beispiel keinen Baustopp verhängen, wenn es erforderlich ist, weil auch das zu einer Eskalation führen kann. Der Bauherr kann auch ausrasten oder sonst irgendetwas. Das ist also eine Begründung, mit der wir nun überhaupt nichts anfangen können.

 

Tatsache ist, dass der Magistrat als Exekutive eines Rechtsstaates verpflichtet ist, Recht und Gesetz durchzusetzen und in diesem Fall eben ein widerrechtlich besetztes Grundstück, das im Eigentum der Stadt steht, sprich im Eigentum des Steuerzahlers, denn es ist kein Privateigentum, diese Immobilie eben wieder der Stadt zugänglich zu machen und sie einer angemessenen Nutzung zuzuführen. Das Gewaltmonopol, das der Staat hat, verpflichtet dann eben auch zur Anwendung von Gewalt, wenn eine andere Lösung nicht möglich ist. Der Staat beziehungsweise der Magistrat macht es doch in allen anderen Bereichen auch, er drohte auch Zwangsmaßnahmen in anderen Bereichen an. Ich kann mich erinnern, wenn ich zum Beispiel ein Bußgeld wegen Falschparkens oder Zuschnellfahrens bekomme, erhalte ich ein dreiseitiges Dossier, in dem angedroht wird, welche Zwangsmaßnahmen mich treffen, wenn ich 20 Euro nicht bezahle. Das gilt auch für andere Bereiche. Überall setzt der Staat das Recht durch, was im Prinzip in Ordnung ist. Nur in diesem einen Fall verzichtet er darauf. Dann muss man sich schon fragen, warum er darauf verzichtet. Weil er hier eben die linkskriminelle Szene schützen möchte, die er benötigt, um gegen vermeintliche Rechtspopulisten vorzugehen.

 

Der Magistrat schützt diese linkskriminelle Szene sogar so weit, dass er noch nicht einmal die Anforderungen des Meldegesetzes durchsetzt. Er verlangt noch nicht einmal, dass die, die dort wohnen, sich anmelden. Ich selbst habe vor vielen Jahren ein Bußgeld angedroht bekommen, weil ich mich zwei oder drei Monate zu spät angemeldet hatte. Da greift der Staat durch. Aber hier duldet er 30 Jahre lang einen rechtlosen Zustand. Das ist unerträglich. Das ist rechtswidrig. Der Magistrat handelt absolut rechtswidrig. Deswegen haben wir den Antrag gestellt und beantragen auch gleich die namentliche Abstimmung unseres Antrages NR 368.

 

Vielen Dank!

 

(Beifall)