Rede des Stadtverordneten Patrick Schenk zur Transparenzsatzung (Anträge NR 118 von DIE FRAKTION und NR 193 der Koalition)
Frau Vorsteherin,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
Bis jetzt hat noch keiner meiner Vorredner einmal aus dem eigentlichen Antrag NR 193 zitiert. Lassen Sie mich das deswegen tun, damit wir überhaupt einmal wissen, worüber wir reden und was der Antrag überhaupt fordert. Er fordert nämlich den Magistrat auf, einen Entwurf zu erstellen, und zwar auf der Grundlage der Satzung, die von 2012 bis 2014 gültig war. Das ist erst einmal nicht verwerflich. Es ist besser, auf etwas aufzubauen, was schon einmal in Kraft war, als etwas völlig neu zu entwickeln. Im Grunde genommen sind die Vorgaben des HDSIG und der Hessischen Gemeindeordnung umzusetzen. Das ist alles. Mehr wird in diesem Antrag nicht verlangt.
Dann sagt er etwas zum Gegenstand der Satzung, über den Wirkungsgrad sagt der Antrag etwas, also, dass natürliche und juristische Personen betroffen sind. Die Ombudsstelle soll als Clearingstelle fungieren. Und dann wird noch etwas von einer stadteigenen Datenplattform geschrieben. Das ist alles, liebe Kolleginnen und Kollegen. Da frage ich mich, ob man auf der Grundlage dessen, was hier steht, gleich Immanuel Kant bemühen muss, so wie es der Kollege Vogel und die Frau Kollegin Kube gemacht haben. Frau Kube ging gleich über Wasserleitungen bis hin zur NASA. Da sage ich mir immer, geht es nicht ein bisschen kleiner, liebe Kolleginnen und Kollegen?
(Beifall)
Frau Christann sprach von präjudizierenden Pflöcken für Besserverdienende. Diesbezüglich steht in dem Antrag gar nichts drin, sondern es steht etwas ganz vage über die Kosten drin. Insofern bin ich sehr dafür, Anträge ausgiebig und detailliert zu beraten. Aber wenn etwas so vage gehalten ist, mit einem Auftrag an den Magistrat, doch erst einmal etwas zu entwickeln, dann frage ich mich wirklich, ob man darüber über Wochen oder Monate im Stadtparlament diskutieren muss, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall)
Lassen Sie mich deswegen ganz kurz etwas zu der Kritik an der Kurzfristigkeit der Einbringung sagen, als jemand, der ein bisschen länger dabei ist und der die vergangene Wahlperiode sehr gut in Erinnerung hat. Ich habe das – der Kollege Vogel wird es mir nachsehen, dass er sich das noch einmal anhören muss – auch im Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am vergangenen Montag gesagt. Ich erinnere mich an Anträge der vergangenen Koalition – da gab es noch donnerstags die Fortsetzungssitzung des Haupt- und Finanzausschusses -, die wurden um 14:07 Uhr eingereicht und sollten um 14:30 Uhr beschlossen werden. Das waren keine relativ inhaltslosen Anträge, sondern dabei ging es um echte Anträge an den Magistrat, die Kostenauswirkungen hatten. Darüber kann man sich aufregen, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber über so einen Antrag definitiv nicht.
(Beifall)
Was allerdings passieren kann – wenn denn der Magistrat liefert, und ich würde mich freuen, wenn er zeitnah liefert -, dass dieser Magistratsvortrag dann mit einem Dringlichkeitsvermerk versehen wird, dass er, bevor er ausführlich in den Ausschüssen besprochen worden ist, hier im Stadtparlament beschlossen werden soll. Dann können Sie Ihre Kritik wieder anbringen. Bis es soweit ist, kann man einem solchen vagen und oberflächlichen Antrag eigentlich nur den Fortgang geben, und das werden wir von der AfD‑Fraktion tun.
Vielen Dank!
(Beifall)