Kosten der Klage Frankfurts gegen den kommunalen Finanzausgleich erläutern
Mit den Antworten auf ihre Fragen nach den Kosten, die der Stadt Frankfurt im Zusammenhang mit der gescheiterten Klage gegen den kommunalen Finanzausgleich entstanden sind, ist die AfD im Römer noch nicht zufrieden. Und hakt deshalb erneut beim Magistrat nach. Die einzige Zahl, die bis dato genannt wurde, – allerdings zuletzt zum 22.3.2018 –, ist die Summe von 275.000,- Euro netto, entrichtet an die beiden klagevorbereitenden finanz- und rechtswissenschaftlichen Gutachten der Herren Univ.-Prof. Dr. Wieland der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und Univ.-Prof. Dr. Junkernheinrich der Technischen Universität Kaiserslautern. Wie der Magistrat in der März-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ausführte, umfasse dieser Betrag ‚auch etwaige Repliken auf die zu erwartende Klageerwiderung des Landes und die Prozessvertretung der Stadt Frankfurt am Main vor dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen sowie gegebenenfalls weitere mit dem Kommunalen Finanzausgleich verbundene Fragestellungen‘.
„Trifft die bisherige Darstellung des Magistrats zu, so würde dies bedeuten, dass der Magistrat mit den beiden Wissenschaftlern eine pauschale Honorarvereinbarung geschlossen hatte, die sämtliche im Zusammenhang des Verfahrens anfallenden Kosten abdeckt“, sagt Rainer Rahn, Fraktionsvorsitzender der AfD im Römer. Was Rahn insofern für ungewöhnlich erachte, als der Aufwand für ein solches Verfahren vorab nur schwer einzuschätzen sei. „Vielmehr wäre es sinnvoller und unter Umständen sparsamer gewesen, eine Honorarvereinbarung auf Stundenbasis abzuschließen“, erklärt er weiter.
Nun möchte die AfD wissen, auf welcher Basis der vom Magistrat genannte Betrag von gerundet 275.000,- Euro (netto) bestimmt worden ist. „Haben die beiden Experten den voraussichtlichen zeitlichen Aufwand für die Erstellung des Gutachtens und die Vertretung der Stadt Frankfurt beim Staatsgerichtshof angegeben?“, erkundigt sich der AfD-Fraktionschef. Wie sei der genannte Betrag auf die beiden Experten aufgeteilt worden? Nach welchen Kriterien habe der Magistrat die beiden genannten Spezialisten bestimmt? Abschließend interessiert sich Rahn dafür, ob der Magistrat auch andere Wissenschaftler bezüglich der Erstellung des Gutachtens und der Vertretung von Gericht angefragt hat. „Und wenn ja, welche und aus welchen Gründen wurden diese dann nicht beauftragt?“, so der AfD-Fraktionsvorsitzende.
Link zur Anfrage:
Kosten der Klage Frankfurts gegen den kommunalen Finanzausgleich erläutern
Kontakt: fraktion@afd-im-roemer.de