Magistrat soll dubiose Makler-Rechnung der AWO erklären

Bei Auswertung der Akten zu den vertraglichen Beziehungen zwischen der Stadt und der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt (AWO) bezüglich der Unterbringung von Asylbewerbern ist die AfD im Römer auf Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Liegenschaft Gutleutstraße 298 gestoßen. „In den Unterlagen findet sich die Rechnung eines Immobilienmaklers an die AWO vom 27.04.2016 über die Vermittlung der Liegenschaft Gutleutstraße 298 in Höhe von 339.150 Euro“, erklärt Rainer Rahn, Fraktionsvorsitzender der AfD im Römer. „Tatsächlich aber wurde die Immobilie offensichtlich nie über diesen Makler vermittelt.“

Die Stadt habe der AWO mit Schreiben vom 15.02.2016 mitgeteilt, dass sie von einer Vermittlung durch den Makler nichts wisse und deshalb hierfür keine Kosten übernehmen würde. Mit Datum vom 14.06.2016 sei eine sog. `Abgeltungsvereinbarung´ zwischen der AWO und dem Makler geschlossen worden. Darin habe die AWO festgestellt, dass dem Makler kein Auftrag erteilt und dass keine Vereinbarung geschlossen worden sei. Doch wie den vorliegenden Unterlagen zu entnehmen sei, habe die AWO gleichwohl vereinbart, dem Makler einmalig 249.900 Euro als Abgeltung zur Begleichung sämtlicher Forderungen zu zahlen – und diese Summe dann der Stadt in Rechnung gestellt. Auf welcher Grundlage erklärte sich die Stadt Frankfurt bereit, die Kosten der zwischen der AWO und dem Makler geschlossenen Abgeltungsvereinbarung zu übernehmen, obwohl dafür keine Verpflichtung bestand und auch die AWO selbst die Forderung ausdrücklich bestritten hatte?“, so Rahn. Denn sowohl der Stadtkämmerer als auch die Sozialdezernentin hätten den Akten zufolge in einem undatierten – aber handschriftlich unterzeichneten – Betreibervertrag dieser offenkundig grundlosen Zahlung zugestimmt. Weshalb?

„Aus welchem Grund hat der Magistrat die Kosten der Abgeltung für einen Makler in dem dazugehörigen Vertragswerk unzutreffend unter der Rubrik `einrichtungsbedingte Sachkosten´ als `Beratungskosten´ geführt?“, hakt der AfD-Fraktionschef weiter nach. „Ist beim Magistrat nicht der Eindruck entstanden, dass die AWO die Kosten für den Makler bzw. die dazugehörige Abgeltungsvereinbarung der Stadt gezielt in betrügerischer Absicht in Rechnung gestellt hat?“ Habe die Stadt den Betrag von 249.000 Euro teilweise oder vollständig an die AWO gezahlt?

„Der gesamte Vorgang erweckt den Eindruck, dass der Makler zu keinem Zeitpunkt in die Vermittlung des Objektes involviert war, sondern dass er – möglicherweise auf Anweisung – der AWO eine entsprechende Rechnung gestellt hat mit dem Ziel, diese durch die Stadt Frankfurt erstatten zu lassen“, schließt Rahn.

 

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