Die Unwahrheiten der Sozialdezernentin

 

Die Sozialdezernentin hatte auf die Strafanzeige der AfD mit Empörung reagiert und die Vorwürfe entschieden zurückgewiesen. „Verständlich, aber mit der Wahrheit nimmt es die Dezernentin nicht so genau“, reagiert der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Römer, Rainer Rahn. So hatte sie vor einigen Tagen in einem Interview behauptet, der Stadt sei durch die AWO-Machenschaften kein Schaden entstanden. Dabei hatte ihr eigenes Amt bereits mit Schreiben vom 20.02.2018 – also vor fast zwei Jahren – festgestellt, dass der Stadt ein erheblicher Schaden entstanden war und diesen sogar genau beziffert: € 827.000.

Dasselbe gilt für die Maklerrechnung. Die Dezernentin behauptet, der Mietvertrag über die Immobilie Gutleutstraße 298 sei durch einen Makler zustande gekommen. „Auch das ist falsch. Der Vertrag kam durch Vermittlung der Stadt zustande“, so der Fraktionsvorsitzende. Den Akten ist zu entnehmen, dass die Liegenschaft der Stadt vom heutigen Eigentümer (der sich damals erst in Kaufverhandlungen über die Immobilie befand) bereits im September 2015 als mögliche Unterkunft angeboten wurde. Der Kontakt kam durch Vermittlung des Stadtverordnetenvorstehers Siegler zustande. Die Stadt fand die Liegenschaft als geeignet und suchte einen Betreiber – die AWO, die bereit war, dies zu übernehmen. „Damit wird deutlich: der Mietvertrag zwischen dem Eigentümer und der AWO kam durch die Stadt selbst zustande – ein Makler war zu keinem Zeitpunkt involviert. Das wird auch durch weitere Schreiben der Stadt und der AWO deutlich, die sich in den Unterlagen finden“, so Rahn.

Die AWO selbst hatte sich geweigert, die Maklerrechnung zu bezahlen und mit dem Makler eine Abgeltungsvereinbarung mit Zahlung einer auf € 249.000 reduzierten Summe geeinigt – warum ist unklar, denn die AWO hatte selbst dargelegt, dass sie keine Anspruchsgrundlage für die Rechnung erkennen kann. „Möglicherweise hat sich die AWO auf diesen faulen Deal eingelassen, weil sie wusste, dass sie die Kosten auf die Stadt abwälzen konnte“, so Rahn. Und tatsächlich war die Stadt – nach anfänglicher Ablehnung – dann bereit, diese Kosten zu übernehmen, obwohl sowohl das Rechtsamt als auch das Revisionsamt hierfür keine Rechtsgrundlage sahen. Der Betrag selbst wurde dann aber nicht etwa als „Maklerkosten“ bezeichnet, sondern als „einrichtungsbezügliche Sachkosten“. „Das ist schon ein sehr deutlicher Hinweis darauf, dass den Verantwortlichen bewusst sein musste, dass es für diese Zahlung keinerlei Grundlage gab. Mehr noch: der gesamte Vorgang musste bei jedem sofort den Verdacht eines dreisten Betrugsmanövers aufkommen lassen“, so Rahn abschließend.

 

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