Oesterling kassiert die Bürger bei Bußgeld zum zweiten Mal ab
Der Frankfurter Verkehrsdezernent Klaus Oesterling will die Bürger zum zweiten Mal abzocken, indem er ankündigt, das rechtswidrig kassierte Bußgeld nicht zurückzahlen zu wollen. Das sagt Horst Reschke, verkehrspolitischer Sprecher der AfD im Römer und verweist auf einen Artikel in der FAZ. Dort sagte Oesterling, man werde nicht rückwirkend ermitteln, welcher Falschparker wann und von welchem Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung ein Knöllchen bekommen habe. Er verweist im Beitrag darauf, dass gegen einen Strafzettel 14 Tage nach Erhalt Einspruch erhoben werden könne. Oesterling argumentiert, dass die Zahlung eines Bußgelds bedeute, auf einen solchen Widerspruch verzichtet zu haben. Für Reschke ein Unding: „Der Dezernent beruft sich bei seinen Folgerungen auf eine Bestimmung des Gesetzes, bei der mit Bezahlung der Geldbuße das Verfahren beendet ist und ein Widerspruch nicht mehr greift. Da muss man Oesterling energisch in Erinnerung rufen, dass dies nur gilt, wenn das Bußgeld rechtmäßig erhoben wurde.“
Im Fall der Leiharbeiter sei das Verfahren aber von Anfang rechtswidrig und die Stadt habe Erträge ohne Rechtsgrund erlangt. „Sie ist damit aus dem Grundsatz der ungerechtfertigten Bereicherung sowohl rechtlich als auch moralisch verpflichtet, die Gelder zurückzuzahlen“, betont der AfD-Stadtverordnete. „Da der Dezernent dieses Desaster nicht zu verantworten hat, müsste es ihm ein Leichtes sein, wieder zum Rechtsstaat zurückzufinden“, schließt Reschke.
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