Mogelpackung Lärmobergrenzen

Am 27.09.2016 hat das HMWEVL seine Vorstellungen über Lärmobergrenzen am Frankfurter Flughafen vorgestellt. „Wie erwartet – viel heiße Luft und wenig Substanz“ resümiert der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Römer, Rainer Rahn. Nach der Vorstellung des Ministers soll die Fläche, die mit mehr als 50 dB belastet ist, nicht größer werden als sie derzeit ist. Eine Begrenzung der Anzahl der Flugbewegungen ist ausdrücklich nicht vorgesehen. „Der Minister hat in seiner Präsentation ausdrücklich auf den linearen Zusammenhang zwischen der Anzahl der Flugbewegungen und der Lärmbelastung hingewiesen. Wer somit den Lärm begrenzen möchte, muss konsequenterweise auch die Anzahl der Flüge begrenzen. Dass er das nicht plant, zeigt, dass er auf der einen Seite dem Flughafenbetreiber die gewünschten Expansionsmöglichkeiten nicht nehmen möchte, auf der anderen Seite den Bürgern vortäuscht, dass etwas getan wird“, so Rahn.

Tatsächlich ist die Festlegung der 50-dB-Isofläche weder geeignet, den Fluglärm zu begrenzen oder zu reduzieren noch sagt sie etwas über die Betroffenheit der Bevölkerung aus. Flughafenbetreiber und Flugsicherung werden bei dieser Vorgabe versuchen, Flugverfahren zu entwickeln, bei denen die Größe der 50-dB-Isofläche gleich bleibt: „Vereinfacht ausgedrückt, werden die Akteure versuchen, den durch zusätzliche Flüge zwangsläufig entstehenden Lärm in der Umgebung des Flughafens zu halten, d.h. die bereits jetzt Hochbelasteten werden dann noch stärker belastet“, so Rahn.

Abgesehen davon, dass das Verfahren der Flächenberechnung komplex und für die Betroffenen intransparent und nicht nachprüfbar ist, ist eine Begrenzung der Flugbewegungen das einzig wirksame Mittel der Lärmbegrenzung oder –reduzierung. Es ist nicht nur für alle offen und transparent, sondern verschafft auch dem Flughafenbetreiber die gewünschte Planungssicherheit, da ihm eine konkrete maximale Anzahl von Flugbewegungen erlaubt wird“, so Rahn  abschließend.

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