Keine Kinderehen in Frankfurt!
Im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise wird vermehrt über sog. Kinderehen berichtet, bei denen die Partnerin minderjährig ist – teilweise sogar deutlich jünger als 12 Jahre. Eheschließungen mit minderjährigen Partnerinnen sind in islamischen Ländern nicht unüblich und teilweise auch nach dem jeweiligen Landesrecht zulässig. Der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) plant „Ausnahmeregelungen für Einzelfälle zugunsten des Kindeswohls“, um Kinderehen zu legalisieren. Die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Römer, Hildegard Hübner, lehnt dies grundsätzlich ab: „Wer nach Deutschland kommt, hat sich ohne Wenn und Aber an die Gesetze des Landes zu halten. Aus gutem Grund sind bei uns Ehen mit Minderjährigen verboten“.
Auch die „Integrationsbeauftragte“ der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD) lehnt ein pauschales Verbot von Kinderehen ab. Für Hübner völlig inakzeptabel: „Unter keinen Umständen können Ehen mit Kindern legalisiert werden. Diese sind ohne Ausnahmen zu verbieten und aufzulösen. Hier geht es um elementare Grundsätze unserer Gesellschaft. Auf der einen Seite will man Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen, auf der anderen Seite zwangsverheiratete Kinderbräute aus Ländern wie Afghanistan und Syrien akzeptieren. Es geht um sexuelle Ausbeutung, Missbrauch und Pädophilie“.
Die AfD-Fraktion hat daher einen Antrag gestellt, dass der Magistrat die ihm zugeordneten Behörden anweist, im Ausland geschlossene Ehen grundsätzlich nur dann anzuerkennen, wenn sie nach deutschem Recht zulässig sind. „Hier darf es weder Ausnahmen noch Kompromisse geben, wie es die SPD fordert. Minderjährige gehören ohne Ausnahme in die Obhut des Jugendamtes“, so Hübner abschließend.
Kontakt: fraktion@afd-im-roemer.de