Verdecktes Spiel bei integrativem Wohnprojekt

Die Stadt Frankfurt muss bei ihren Plänen zum integrative Wohnprojekt an der Straße im Niederfeld in Harheim endlich die Karten auf den Tisch legen. Laut Magistratsvorlage sollen im dortigen Neubaugebiet auf einem Grundstück der Stadt, das laut Bebauungsplan für Altenwohnen reserviert ist, jetzt überwiegend Wohnungen für ‚‘Flüchtlingsfamilien sowie weitere förderungswürdige Bevölkerungsgruppen‘ entstehen. Mit dem Investor Markus Gildner ist ein Erbpachtvertrag für das städtische Grundstück vorgesehen. Gildner wiederum würde die Gebäude an den Betreiber, das Deutsche Rote Kreuz, vermieten. „Die Anwohner weisen nun darauf hin, dass die Beschlussvorlagen für die Stadtverordnetenversammlung wahrheitswidrige Angaben enthalten,“ sagt Rainer Rahn, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Römer. So habe es laut Interessengemeinschaft Harheim im Vorfeld anders als behauptet keine zahlreichen Gespräche und Abstimmungen mit den Anwohnern gegeben. Die Harheimer lehnten das Projekt in ihrer jetzigen Form vielmehr ab. „Das Misstrauen der Bürger ist nicht unberechtigt,“ fährt Rahn fort.

„Abgesehen von diffusen Begriffen wie ‘Flüchtlingsfamilien‘ und ‘förderungswürdige Bevölkerung‘ ist nicht klar, welche prozentuale Relation der einzelnen Bewohnergruppen vorgesehen ist,“ so Rahn. „Wie viele Familien mit Kindern, Einzelpersonen, Senioren und Migranten sollen denn einziehen?“, fragt Rahn. „Ist geregelt, wie der Magistrat die angestrebte Zielsetzung mit dem Vertragspartner erfüllt?“, so der AfD-Fraktionsvorsitzende weiter. Schließlich muss vertraglich sichergestellt werden, dass der Vertragspartner die Vereinbarung auch tatsächlich einhält und am Ende nicht – wie von der IG befürchtet -, bestimmte Personengruppen an den langen Wartelisten für Sozialwohnungen vorbei untergebracht werden. „Welche Sanktionen sollen für den Fall des Nichteinhaltens vertraglicher Vereinbarungen in einem Kontrakt festgelegt werden?“, fragt Rahn abschließend.  

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