AfD-Fraktion fordert Transparenz beim Zuschuss der Stadt zum Kirchtag 2021
Die AfD im Römer hat einen Akteneinsichtsausschuss gefordert, um Einblick in die Zuschussfestsetzung der Stadt Frankfurt für den Kirchentag 2021 zu bekommen. „Ein Zuschuss durch die Stadt Frankfurt erscheint uns grundsätzlich fragwürdig,“ sagt Rainer Rahn, Fraktionsvorsitzender der AfD im Römer. „In jedem Fall erfordert er aber eine Begründung hinsichtlich der Höhe der Grundlage der Kalkulation und der finanziellen Mittel des Veranstalters,“ so Rahn weiter.
Im Gespräch mit der FR hatte der Stadtkämmerer große Bereitschaft gezeigt, den Kirchentag ‘nun stärker als geplant finanziell zu unterstützen‘. Ausgangspunkt ist ein Zuschuss von drei Mio. Euro. Über die tatsächlich angestrebte Höhe sowie eine Begründung für die Festlegung der Zuschüsse macht der Kämmerer keine Angaben. Auch aus einer Antwort des Magistrats auf eine vorhergehende AfD-Anfrage bezüglich der zuvor kommunizierten drei Mio. Euro geht lediglich hervor, dass ‘dieser Zuschussbedarf auf Basis der bisher bekannten Unterlagen kalkuliert‘ wurde und ‘dass die Kostenkalkulation sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit den Angaben der Unterlagen entsprechen‘.
Rahn äußert sich grundsätzlich verwundert: „Der Kirchtag ist eine Veranstaltung der beiden großen christlichen Kirchen. Diese verfügten im Jahr 2015 zusammen über etwa 11,5 Mrd. Euro Kirchensteuern sowie weitere staatliche Zuschüsse in Höhe von etwa 460 Mio. Euro. Das ergibt zusammen schon einmal stattliche 12 Mrd. Euro.“ Doch nicht nur das, „unabhängig davon verfügen die Kirchen über eigenes Vermögen, aus denen Erträge in unbekannter Höhe erzielt werden“. Hinzu kommen Einnahmen in unbekannter Höhe, die aus der Veranstaltung selbst über Eintrittsgelder, Merchandise usw. generiert werden.
„Angesichts der Haushaltslage der Stadt und der Tatsache dass einer der Veranstalter für die Ausstattung einer Bischofsresidenz mehr als 30 Mio Euro locker machen kann, bestehen wir darauf, die Kalkulation des Magistrats für den Zuschuss genau zu prüfen“, so Rahn abschließend.
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