‚Racial Profiling‘ nichts anderes als ein modischer Kampfbegriff
Auf seine jüngste Anfrage zu etwaigem sogenannten Racial Profiling bei der hessischen Polizei hat der Linken-Abgeordnete Hermann Schaus eine Antwort erhalten. Nein, Kontrollen allein aufgrund von Primärmerkmalen gebe es nicht, zitiert die FAZ CDU-Innenminister Peter Beuth. „Racial Profiling ist der neue, modische Kampfbegriff, den man derzeit gegen die Arbeit der Polizei von linker Seite in Stellung bringen will,“ sagt Horst Reschke, sicherheitspolitischer Sprecher der AfD im Römer. „Man unterstellt damit den einschreitenden Beamten, sie würden ihre Massnahmen nach Hautfarbe oder erkennbarer Herkunft der jeweiligen Person richten. Die Übernahme dieses Begriffes aus der amerikanischen Polizeiforschung ist ebenso falsch, wie schon in den 70er Jahren die Theorie der polizeilichen Zuschreibung,“ so Reschke weiter. Diese ist auch unter der Bezeichnung ‚labeling approach‘ bekannt.
„Damit soll der Polizei Willkür unterstellt werden. Sinn und Zweck ist, die Beamten in ihrer Arbeit zu verunsichern. In Wirklichkeit handelt es sich hierbei aber um die Berufserfahrung, die sich jeder Polizist im Laufe der Jahre aneignet. Mit dieser Kompetenz kann er irgendwann sagen, er kenne seine Pappenheimer,“ erklärt der AfD-Stadtverordnete. „Unter Verwendung einer Bezeichnung wurden weder die Einwohner des Ortes, noch die ‚besonderen Freunde‘ eines diensterfahrenen Beamten diskriminiert. Uns allen ist aus der Alltagserfahrung vertraut, dass es eine Selektion und ein Vorverständnis braucht, um in der Masse der Geschehnisse etwas wahrzunehmen. Erst damit lässt sich eine Situation in ihrer Bedeutung einordnen,“ so Reschke.
„Unstrittig ist es somit auch, dass die Polizei an Standorten, wo sich eine bestimmte Klientel beständig trifft und Straftaten begeht, schlechterdings niemand Anderen kontrollieren kann. Albern wirken auch die Versuche, der Polizei mit ihren im Funkverkehr benutzten Abkürzungen eine herabwürdigende Absicht unterstellen zu wollen. Es handelt sich immer nur um arbeitstechnische Begriffe, die wegen ihrer ständigen Wiederkehr im Laufe der Zeit abgekürzt werden,“ fährt der sicherheitspolitische Sprecher fort. „Das klassische Beispiel dazu wäre die ‚Hilope‘. So bezeichnet man eine hilflose Person, die sich oder andere gefährdet und meist im öffentlichen Raum liegt. Dabei ist es völlig egal, ob die Person männlich oder weiblich ist, welche Haut oder Haarfarbe sie hat. Die Streife wird hingeschickt, um zu helfen – fertig!„, resümiert Reschke.
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