Hast um Bewerbung Frankfurts für UEFA EURO 2024 überaus fragwürdig
Angesichts mehr als fragwürdiger Angaben zur Eilbedürftigkeit der Bewerbung der Stadt Frankfurt für die UEFA EURO 2024 hat die AfD im Roemer Klärungsbedarf beim Magistrat angemeldet. „Mit der Vorlage M 130 und beigelegtem Schreiben des Oberbürgermeisters wurde bei den Stadtverordneten der Eindruck erweckt, dass eine Bewerbung der Stadt Frankfurt nur bis zum 10.07.2017 möglich sei,“ sagt Rainer Rahn, Fraktionsvorsitzender der AfD im Rathaus. „Hierzu sei aufgrund der mit Bewerbung einhergehenden finanziellen Verpflichtungen eine Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zwingend erforderlich. Dies ist jedoch keineswegs der Fall! Wie der Vorsitzende der CDU-Fraktion in der Sitzung des Ältestenausschusses am 29.06.2017 mitteilte, ist die Bewerbung der Stadt Frankfurt mit einem Gremienvorbehalt möglich – mithin ohne Abgabe einer rechtsverbindlichen Unterzeichnung der von der UEFA geforderten Erklärungen. Die Stadtverordneten wurden damit über die vom Veranstalter für eine Bewerbung gestellten Bedingungen getäuscht,“ stellt Rahn fest.
„Wir wundern uns sehr: Weshalb wurde der 10.07.2017 überhaupt als Abgabetermin genannt? Aufgrund des zeitlichen Ablaufs kann hier allein der Verdacht aufkommen, dass dies vom Magistrat beabsichtigt wurde, um den Stadtverordneten keine Gelegenheit zu geben, über die äußerst fragwürdige Kostenschätzung zu beraten,“ erklärt Rahn. „Deshalb fragen wir den Magistrat, wann genau er erstmals erfahren hat, dass sich die Stadt Frankfurt als Austragungsort für die UEFA EURO 2024 bewerben kann. Und zu welchem Zeitpunkt erhielt der Magistrat Kenntnis vom Ablauf der Bewerbungsfrist am 10.07.2017?“, fährt der AfD-Fraktionsvorsitzende fort.
„Aus welchem Grund hat der Magistrat die Vorlage M 130 erst in seiner Sitzung vom 23.06.2017 beschlossen? Schließlich hat dieser bereits am 26.04.2017 dem DFB gegenüber die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erklärt und zu genau dem Zeitpunkt mit Sicherheit auch Kenntnis vom Ablauf der Bewerbungsfrist am 10.07.2017 gehabt! Und wann genau wusste der Magistrat, dass die Möglichkeit einer Bewerbung mit Gremienvorbehalt besteht – mithin also eine unverbindliche Bewerbung?“, so Rahn.
„Weshalb hat der Oberbürgermeister mit Schreiben vom 28.06.2017 den Stadtverordnetenvorsteher gebeten, die Vorlage M 130 am Folgetag zur Abstimmung zu stellen? Es war ihm doch bekannt, dass die meisten Stadtverordneten den Inhalt der Vorlage nicht kannten. Und zugleich, dass eine Abstimmung ohne Nachteile für die Stadt auch noch in der Folgesitzung am 29.08.2017 möglich ist,“ so der AfD-Fraktionsvorsitzende abschließend.
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