OLG attestiert dem Magistrat sittenwidriges Verhalten
Heute hat das OLG Frankfurt in einem Urteil verkündet, dass die erste Kündigung des Geschäftsbesorgungsvertrages der Hippodrom GmbH, die im Eigentum der Stadt steht, mit dem Rennklub sittenwidrig war. Für die weitere Kündigung verneinte das Gericht dies, sodass der Vertrag im Ergebnis wirksam gekündigt wurde. Das OLG ließ jedoch ausdrücklich eine Revision beim BGH zu, sodass der Ausgang des Verfahrens weiter offen ist.
Für den Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Römer war die Bewertung des Gerichts überraschend deutlich: „Das Urteil hat unsere seit Jahren vertretene Auffassung bestätigt, dass der Magistrat mit beispiellosem Dilettantismus vorgegangen ist und ein Areal an den DFB verpachtet hat, das aufgrund vertraglicher Verpflichtungen noch für viele Jahre nicht verfügbar ist. Es zeigt weiterhin, mit welcher Rücksichts- und Skrupellosigkeit der Magistrat vorgeht, wenn es darum geht eigene Interessen durchzusetzen, die nur der Selbstdarstellung von Magistratsmitgliedern dient.“
Das Urteil bedeutet für die Stadt aber in jedem Fall einen erheblichen finanziellen Verlust von bislang etwa 6 Mio Euro, der etwa der vom DFB zu entrichtenden Pacht für 99 Jahre entspricht. „Im Ergebnis erzielt die Stadt für die nächsten hundert Jahre aus dem Areal praktisch keine Einnahmen. Ein besonders anschauliches Beispiel, wozu die Kombination aus Größenwahn, Arroganz und kollektiver Dummheit führen kann“, so Rahn: „Wenn es um Fußball geht, werden fast alle Politiker – und v.a. der OB und der Sportdezernent – durch den virtuellen Torbalken vor dem Kopf am logischen Denken gehindert. Selbst der wenig fußballaffine Kämmerer, der ansonsten immer versucht, die städtischen Ausgaben zu begrenzen, hat offensichtlich keine Probleme damit, zweistellige Millionenbeträge sinnlos zu verpulvern, wenn es um Fußball geht“.
Zu dem finanziellen Schaden kommt dann jedoch auch noch der erhebliche Imageverlust für die Stadt. „Die Stadt Frankfurt hat sich in beispielloser Weise blamiert, der OB und sein Magistrat stehen öffentlich als unfähige und tölpelhafte Akteure da, die auch vor sittenwidrigem Verhalten nicht zurückschrecken . Investoren oder Institutionen werden sich zukünftig genau überlegen, ob sie mit diesem Magistrat Verträge eingehen werden, um etwa wichtige Einrichtungen in Frankfurt anzusiedeln“, so Rahn abschließend.
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