Finanziellen Schaden durch Rechtsbruch bei Liegenschaft ‘In der Au 14-16‘ offenlegen
Zu dem seit nunmehr 34 Jahren geduldeten Rechtsbruch rund um die besetzte Liegenschaft ‚In der Au 14-16‘ in Rödelheim – immerhin im Eigentum der Stadt Frankfurt stehend – hat die AfD im Römer Fragen an den Magistrat. Bei dieser Duldung sei für die Oberste Stadtverwaltung ein wesentlicher Aspekt gewesen, ‚es nicht zu einer Eskalation kommen zu lassen‘. Der Magistrat, heißt es, müsse ‚abwägen, ob die gegebenenfalls nur unter Polizeieinsatz mögliche Räumung in angemessenem Verhältnis zum Ergebnis steht‘. „Hält es der Magistrat für vorschriften- und gesetzeskonform, auf Mieteinnahmen einer Immobilie zu verzichten, nur um ‚eine Eskalation zu vermeiden‘?“, wünscht Rainer Rahn, Fraktionsvorsitzender der AfD im Römer zu erfahren.
„Abgesehen davon, dass sich die Frage einer Abwägung bei einem nicht unerheblichen Rechtsbruch wie dem Besetzen von Immobilien nicht stellt, nimmt der Magistrat an anderer Stelle eine solche Abwägung ganz offensichtlich nicht vor,“ so Rahn. „Es sind zahlreiche Fälle bekannt, bei denen der Magistrat Kosten in Bereich von mehreren hundert Euro aufwendet, um ein Ordnungsgeld in Höhe von 10 Euro wegen des Überschreitens der zulässigen Parkzeit einzutreiben. Auf welcher Rechtsgrundlage verzichtet der Magistrat also auf die Mieteinnahmen für die genannte Liegenschaft?“, fährt der AfD-Fraktionsvorsitzende fort. „Verzichtete der Magistrat auch in anderen Fällen auf die Beitreibung von Einnahmen, um eine Eskalation zu vermeiden? Wenn es sich um sonstige Mieten, Beiträge, Gebühren oder Ordnungsgelder für beispielsweise Falschparken handelt,“ erkundigt sich Rahn. Und: „Was versteht der Magistrat unter einem angemessenen Verhältnis zwischen Durchsetzung einer Rechtsposition und dem Ergebnis im einem konkreten Fall?“
Grundsätzlich möchte die AfD erfahren, wie hoch die Mieteinnahmen sind, die der Magistrat für die genannte Immobilie tatsächlich pro Monat bzw. Jahr erzielt. „Welcher Höhe entsprechen die gesamten Mieteinnahmen für den Zeitraum der vergangenen 34 Jahren bzw. seit Erwerb der Immobilie, falls dieser nach 1983 erfolgte?“, fragt Rahn. Die AfD interessiert sich darüber hinaus für die marktüblichen Mieteinnahmen, die die genannte Liegenschaft pro Monat bzw. Jahr der Stadt einbringen würde. Zur Berechnung könnte hierbei bspw. der Mietspiegel für die Stadt Frankfurt herangezogen werden. „Und wie hoch sind die Zahlungen für Nebenkosten, die der Magistrat für die Villa ‚In der Au 14-16‘ pro Monat bzw. Jahr erzielt? Wie sehen die Zahlen in den vergangenen 34 Jahre insgesamt aus?“, vertieft der AfD-Fraktionschef noch. Der Magistrat soll zu guter Letzt auch Auskunft darüber geben, wie hoch die Aufwendungen für Nebenkosten der Liegenschaft pro Monat bzw. Jahr und seit 1983 waren.
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