Parkgebühren für Leihfahrräder erheben

Die Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren soll nach dem Willen der AfD im Römer insoweit ergänzt werden, dass für das Abstellen von Mietfahrrädern Gebühren erhoben werden können. Deshalb hat die AfD einen gleichlautenden Antrag beim Magistrat eingereicht.

„Mit dem vermehrten Angebot von Mietfahrrädern hat sich auch die Situation im Straßenverkehr verändert. Dem muss Rechnung getragen werden“, sagt Horst Reschke, ordnungspolitischer Sprecher der AfD im Römer. So berichtete die Presse wiederholt über das zunehmende Abstellen von Leihfahrrädern im Stadtgebiet. Dadurch kommt es teilweise zu erheblichen Behinderungen des Fußgängerverkehrs. In seiner Antwort zur Frage 848 in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 16.11.2017 führte der Magistrat hierzu aus, dass ihm die Problematik bekannt sei. Er sehe derzeit jedoch keine Möglichkeit, einzugreifen. Und zitierte dabei eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Hamburg und des Bundesverwaltungsgerichtes. Denen zufolge ist das Abstellen von Fahrrädern auf öffentlichen Gehwegen als zulässiger Gemeingebrauch definiert und stellt somit keine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.

„In den genannten Urteilen wird aber auch klargestellt, dass das Abstellen von Mietfahrrädern nur insoweit als zulässiger Gemeingebrauch anzusehen ist, soweit andere Verkehrsteilnehmer in ihrem Gemeingebrauch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden“, so Reschke. „Im Umkehrschluss bedeutet dies also, dass – soweit andere Verkehrsteilnehmer in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden – dann auch eine erlaubnispflichtige Sondernutzung vorliegt“, stellt der AfD-Stadtverordnete fest.

„Ist der Weg dann dafür frei, dass der Magistrat für das Abstellen von Mietfahrrädern ein Entgelt verlangen kann, soll er unter Berücksichtigung der zitierten Rechtsprechung den Gebührentatbestand klar definieren“, schließt Reschke.

 

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