AfD-Fraktion sieht sich durch Urteil des Staatsgerichtshofs bestätigt
Der hessische Staatsgerichtshof hat die Klagen von 18 hessischen Städten und Gemeinden gegen den Kommunalen Finanzausgleich zurückgewiesen. Die finanzstarken Kommunen wollten mit ihrer kommunalen Grundrechtsklage eine noch bessere Finanzausstattung erreichen. Die Klagen der 17 kreisangehörigen Kommunen wurden als unzulässig zurückgewiesen, die Klage der Stadt Frankfurt zwar zulässig, aber unbegründet.
Die AfD-Fraktion im Römer sieht diese Gerichtsentscheidung als Bestätigung an: „Wir waren von Anfang an und als einzige Partei gegen dieses Klageverfahren und haben auch den Stadtkämmerer Uwe Becker (CDU) dazu aufgefordert die Klage zurückzunehmen, da diese von Anfang an aussichtslos erschien.“ sagt Rainer Rahn, Stadtverordneter und Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Römer.
Die AfD-Fraktion sieht die Stadt Frankfurt, die das höchste pro Kopf Steueraufkommen in Hessen aufweist, finanziell gut ausgestattet. Eine Umverteilung zu Gunsten der reicheren Kommunen ginge auf Kosten der ärmeren und würde damit auch die interkommunale Solidarität beschädigen.
„Wenn die Stadt Frankfurt über mehr finanzielle Mittel verfügen möchte, dann sollte sie aufhören sinnlos Geld zu verpulvern und sparsamer sein, anstatt über den Staatsgerichtshof den ärmeren Kommunen in die Tasche greifen zu wollen.“ so Rahn abschließend.
Die AfD-Fraktion im Römer wird außerdem beim Magistrat anfragen, welche Kosten der Stadt Frankfurt durch diese Klage entstanden sind.
Kontakt: fraktion@afd-im-roemer.de