Einfaches Polizeirecht erlaubt Zutritt auf besetztes ‚AU‘-Gelände
Nach dem Vortrag des Baudezernenten Jan Schneider in der jüngsten Plenarsitzung müsste das Grundstück ‚In der Au 14-16‘ leer stehen und unbewohnt sein. Das sagt Horst Reschke, sicherheits- und ordnungspolitischer Sprecher der AfD im Römer. „Dies ergibt sich aus zwei Fakten: Erstens liegen der Stadt keine Mietverträge oder sonstige Vereinbarungen vor. Zweitens sind unter dieser Anschrift keine Personen im Melderegister eingetragen“, so Reschke. Gleichwohl habe eine unbekannte Anzahl von Personen dort ihren Aufenthalt genommen. Wieviel dies seien und in welcher Zusammensetzung sei nicht bekannt, der Stadt als Eigentümerin werde der Zutritt verwehrt. „Bekannt ist aber, dass auf dem Grundstück alte Bauwagen und Schrottautos, aber vor allem ungesicherte Gasflaschen stehen“, fährt der AfD-Stadtverordnete fort.
Damit falle der hier nur skizzierte Zustand in den Bereich des Sicherheitsdezernenten, der aus mehreren Gründen zum Einschreiten verpflichtet sei. „Hier spielt auch die rechtliche Vorüberlegung eine Rolle: Die Personen, die sich dort rechtswidrig aufhalten, haben damit keinen Wohnsitz begründet“, erklärt Reschke. „Dadurch kann das Grundstück aufgrund einfachen Polizeirechts betreten werden. Es bedarf keiner richterlichen Genehmigung.“ Aber vor allem gebiete das Polizeirecht geradezu die Anordnung dieser Maßnahme durch den Dezernenten. Schließlich gebe es Tatsachen, die stark vermuten ließen, dass es auf dem Grundstück zu erheblichen Gesetzesverstößen und damit fortwirkenden Gefahren für Bewohner und Außenstehende komme. Hier seien nochmal die Schrottautos als Umweltverstoß und die Gasflaschen als Explosionsgefahr genannt.
„Aber auch ein weiterer Aspekt darf nicht unerwähnt bleiben: Fest steht, eine Vielzahl von Personen nutzt das Grundstück zum Daueraufenthalt. Das rechtfertigt die Annahme, dass sich darunter auch Kinder befinden. Allein aus Gründen der Gefährdung des Kindeswohls werden alle zuständigen Behörden nicht umhin kommen,- juristisch ausgedrückt, dass Ermessen geht gegen Null-, alsbald eine Begehung des Grundstücks vorzunehmen“, merkt der sicherheitspolitische AfD-Sprecher an. Die Fraktion der AfD erwarte jedenfalls für den nächsten Sicherheitsausschuss vom Dezernenten, dass er über erste Ergebnisse seines Tätigwerdens berichtet.
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