Rechtsgrundlage für Passivität hinsichtlich der Zustände In der Au 14- 16 benennen

 

 

Die zweifelsfrei unbefriedigenden Ausführungen des zuständiges Stadtrats Jan Schneider in der vergangenen Sitzung des Stadtparlaments zur Liegenschaft In der Au 14-16 und die völlig unbegreifliche Passivität des Magistrats angesichts der vor Ort herrschenden Zu- stände sind Gegenstand einer erneuten Anfrage der AfD im Römer. „Auf welcher Rechts- grundlage erlaubt bzw. toleriert der Magistrat das Wohnen im Gewerbegebiet auf dem Grundstück In der Au 14-16?“, fragt Rainer Rahn, AfD-Fraktionsvorsitzender im Rathaus. Und wie sieht das hinsichtlich des Wohnens auf dem genannten Grundstück in Wohnwa- gen und Baracken aus, die vor Ort rechtswidrig abgestellt bzw. errichtet wurden? „Aus welchen Gründen unternimmt der Magistrat nichts gegen die offensichtlich illegal errichte- ten Baracken?“, möchte Rahn wissen. Die Bewohner der genannten Liegenschaft haben sich dort nicht ordnungsgemäß angemeldet und der Magistrat toleriert das. „Auf welcher Rechtsgrundlage beruft er sich dabei?“, hakt der AfD-Fraktionschef nach. Er interessiert sich weiterhin dafür, wie der Magistrat die Nutzung, der von ihm selbst so bezeichneten ‚Plumpsklos‘, im Hinblick auf Anforderungen bezüglich Hygiene und der Umwelt bewertet.

Rahn wünscht zu verstehen, weshalb der Magistrat auf sein Recht verzichtet, jederzeit das im Eigentum der Stadt stehende Grundstück zu betreten. Und dies, obwohl dem Stadtrat nach eigenen Angaben bekannt ist, dass auf dem Gelände ganz offensichtlich gegen zahl- reiche Bestimmungen des Baurechts, Umweltrechts, Ordnungsrechts und Brandschutzes verstoßen wird! „Aus welchen Gründen nimmt der Magistrat das im Eigentum der Stadt stehende Areal nicht in Besitz, da dort nach seinen eigenen Angaben niemand wohnt, – d.h. gemeldet ist -, und die derzeitigen ‚Nutzer‘ ebenso wenig bereit sind, die Immobilie anzumieten?“, fordert der AfD-Fraktionsvorsitzende zu erfahren.

Was unternehme der Magistrat konkret, um festzustellen, ob das Gebäude den derzeit geltenden bauordnungsrechtlichen Bestimmungen insbesondere beim Brandschutz ent- spricht? Und was tue er, um festzustellen, ob die auf dem Areal illegal errichteten Bara- cken den derzeit geltenden bauordnungsrechtlichen Brandschutz-Bestimmungen gerecht werden? Bemühe sich der Magistrat herauszufinden, ob von den auf dem Gelände abge- stellten ‚alten Schrottfahrzeugen‘ keine Gefahr für Personen oder die Umwelt ausgeht? Wie sehe das bei den auf dem Gelände frei gelagerten Gasflaschen aus? „Ist dem Magist- rat bekannt, ob die in den Jahren 1995 bis 2015 im Amt gewesenen zuständigen Dezer- nenten (d.h. vor allem die Dezernenten für Bauen, Ordnung) von der Liegenschaft In der Au bzw. der Tatsache der Besetzung Kenntnis hatten?“, fragt Rahn zu guter Letzt.

Link zur Anfrage:

Kontakt: fraktion@afd-im-roemer.de