Akteneinsicht zu Verträgen der Stadt Frankfurt mit der Awo gefordert

 

Die AfD im Römer hat mit einem dringlichen Antrag einen Akteneinsichtsausschuss gefordert, der die vertraglichen Beziehungen der Stadt Frankfurt mit dem Frankfurter Verband der Arbeiterwohlfahrt (Awo) bezüglich der Betreuung von Asylbewerbern bzw. Geflüchteten zum Gegenstand hat. „SämtlicheUnterlagen betreffend die im Rahmen der Flüchtlingshilfe von der Awo angebotene physiotherapeutischer und sportliche Betreuung im Zeitraum von 2014 bis 2018 sollen vorgelegt werden“,erklärt Rainer Rahn, Fraktionsvorsitzender der AfD im Stadtparlament. Vor kurzem hatte die FNP berichtet, die Stadt Frankfurt habe der Awo 201.461,60 Euro für angeblich bereitgestellte Sportangebote erstattet.

Die Arbeiterwohlfahrt hatte seit Juli 2014 Asylbewerberunterkünfte in Frankfurt in Niederrad und in der Nähe des Hauptbahnhofs betrieben. Ende 2018 gab die Arbeiterwohlfahrt ihre beiden Flüchtlingsheime in Frankfurt auf. Seither werden sie von der Diakonie und der Caritas geleitet. Laut FNP seien für den Trägerwechsel ‚Unstimmigkeiten zwischen dem Awo-Kreisverband und dem städtischen Sozialdezernat‘ ursächlich gewesen. Der Awo-Kreisverband habe in zwei internen Verträgen mit der zur Awo gehörenden Johanna-Kirchner-Stiftung das Angebot physiotherapeutischer Betreuung und Sportangebote für Geflüchtete geregelt. Die Zeitung zitiert Awo-Angaben, nach denen es hier um ein ‚Programm eines professionellen Gesundheits- und Fitnessstudios mit Gymnastikangeboten (Rückenschule, Heben- und Tragen etc. in Gruppen- oder Einzelmaßnahmen), Entspannungsmaßnahmen (Ernährungsberatung und Autogenes Training) und Sportangeboten (Schwimmen, Tischtennis, Tanz, Zirkeltraining und Selbstverteidigung)‘ gegangen sei.

Dafür, dass diese Sportangebote jedenfalls nicht in dem Umfang stattgefunden hätten wie von der Awo gegenüber der Stadt Frankfurt angegeben, gebe es verschiedene Hinweise. Die FNP nennt u.a. einen Monitoring-Bericht, in dem quartalsweise alle tatsächlich geleisteten Angebote aufgelistet werden müssten. Im Rahmen dessen sei ein Formular von der Stabstelle Flüchtlingsmanagement vorgegeben gewesen. Zumindest für das vierte Quartal 2017 existierten dem Medienbericht zufolge zwei unterschiedlich ausgefüllte Versionen. Auch ließen Äußerungen von ehemaligen Awo-Mitarbeitern Zweifel daran aufkommen, dass für die sportliche Betätigung der Asylbewerber im angegebenen Umfang Sorge getragen worden sei.

„Unabhängig von der in der Zeitung aufgeworfenen Frage, ob und in welchem Umfang die angegeben Angebote überhaupt existierten, stellt sich die Frage, auf welcher Basis die Stadt Frankfurt Mittel zur sportlichen Betätigung von Asylbewerbern bereitgestellt hat und wie sie die Verwendung der Mittel überprüft hat“,schließt Rahn.

 

Link zum Antrag:

Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zu Verträgen der Stadt Frankfurt mit der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt

Antrag NR 892

 

Kontakt: fraktion@afd-im-roemer.de