Staatsanwaltschaft ermittelt in AWO-Affäre

 

In der Plenarsitzung am 28.06.2019 wurde die AfD-Fraktion von Vertretern der Römer-Koalition aus CDU, SPD und Grünen kritisiert, weil sie zur Aufklärung der vertraglichen Beziehungen zwischen der Stadt Frankfurt und der SPD-nahen AWO einen Akteneinsichtsausschuss beantragt hatte. Mehrere Stadtverordnete der Koalition hatte die AfD-Fraktion in unsachlicher Weise kritisiert und ihr unterstellt, das Akteneinsichtsrecht zu missbrauchen.

Das Recht der Akteneinsicht ist ein wichtiges und gesetzlich festgelegtes Kontrollinstrument der Stadtverordneten, das vor allem für die Oppositionsfraktionen oft die einzige Möglichkeit darstellt, die für ihre Arbeit erforderlichen Informationen zu erhalten. Vielfach ist der Magistrat bei Anfragen aus der Opposition sehr zurückhaltend mit Antworten und verweigert diese nicht selten. Wie das aktuelle Beispiel des Hauptstadtbeauftragten zeigt, gibt der Magistrat teilweise auch bewusst und vorsätzlich dem Parlament eine falsche Auskunft“, so der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion Rainer Rahn.

Wie jetzt bekannt wurde, prüft die Frankfurter Staatsanwalt, ob die im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen durch die Stadt Frankfurt an die AWO geleisteten Zahlungen – insgesamt 23 Mio Euro – korrekt waren. Aus verschiedenen Berichten der FNP ergibt sich der Verdacht, dass für die Zahlungen der Stadt nicht die vereinbarten Leistungen erbracht wurden bzw. dass die AWO durch Tochtergesellschaften der Stadt überhöhte Preise in Rechnung gestellt hatte. „In diesem Zusammenhang stellt sich für uns insbesondere die Frage, ob die Stadt die Verwendung der Mittel durch die AWO auch ausreichend geprüft hat oder ob sie die eingehenden Rechnungen einfach bezahlt hat. Da es hier um Steuergelder geht, erwarten wir vom Magistrat selbstverständlich, dass er alle Rechnungen nur nach entsprechender Prüfung begleicht“, so Rahn.

Die bisherigen Erkenntnisse lassen zumindest den Verdacht aufkommen, dass die AWO Gelder für Leistungen erhalten hat, die nicht erbracht wurden und die Stadt die entsprechenden Rechnungen nicht ausreichend geprüft hat. „Wenn vor diesem Hintergrund die Koalition die AfD-Fraktion kritisiert, dass sie die fragwürdigen Vorgänge prüfen möchte, so zeigt dies, dass sie verhindern will, dass Nachlässigkeiten im Umgang mit Steuergeldern oder sogar kriminelle Praktiken aufgeklärt werden. Dass die Staatsanwaltschaft jetzt auch ermittelt, zeigt mit seltener Deutlichkeit, wie notwendig der von uns beantragte Akteneinsichtsausschuss ist“, so Rahn abschließend.

 

Link zum Antrag:

Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zu Verträgen der Stadt Frankfurt mit der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt

Antrag NR 892

 

Kontakt: fraktion@afd-im-roemer.de