Verfassungsfeindliche Plakate gehören ohne Wenn und Aber beschlagnahmt

 

Mit Verwunderung hat Horst Reschke, Stadtverordneter der AfD-Fraktion im Römer, die Äußerungen des rechtspolitischen FDP-Sprechers, Dr. Schulz, zur Beschlagnahmung verfassungsfeindlicher Plakate reagiert. Wie die FAZ berichtete, hätten Demonstranten bei einer AfD-Veranstaltung am Freitag, den 24. Mai in Enkheim Plakate und Fahnen geschwenkt, mit dem Konterfei von AfD-Politiker Björn Höcke, in Fotomontage einen ausgestreckten Arm zeigend. Darüber der Schriftzug ‚Nie wieder‘. Des Weiteren sei auf einem zweiten Motiv das Hakenkreuz über einem Papierkorb zu sehen gewesen. „Dr. Schulz erweist sich leider als nicht besonders sattelfest im Versammlungsrecht“, so Reschke. „Insbesondere wenn es im Spannungsverhältnis zum Strafrecht steht. In diesem Bereich stolpert er, wenn er für das Vorzeigen von Hakenkreuzabbildungen durch Demonstranten gegen eine AfD-Veranstaltung die Wahrnehmung berechtigter Interessen als Rechtfertigung anführt.“

Der Paragraph 195 STGB, in dem dies geregelt werde, sei für ganz andere Fallgestaltungen gedacht und stelle insofern eine ‚lex specialis‘ dar, welche nicht auf Demonstrationen angewandt werden könne, fährt der rechtspolitische Sprecher der AfD fort. Von daher sei die Sicherstellung dieser Plakate durch die Polizei rechtmäßig gewesen.

„Dies ebenso vor dem Hintergrund, dass das Vorzeigen von Nazisymbolen eine Beleidigung der AfD-Mitglieder und auch sämtlicher Besucher der AfD-Veranstaltung darstellt“, erklärt Reschke. „Die AfD vertraut nicht allein nur in die Arbeit der Polizei, sondern bedankt sich auch für ihr konsequentes Einschreiten an diesem Tag“, schließt der AfD-Stadtverordnete.

 

Kontakt: fraktion@afd-im-roemer.de