AWO-Skandal weitet sich aus: Dezernentin hatte bereits Anfang 2018 Kenntnis von den Vorgängen

Einmal mehr zeigt sich, wie Recht die AfD-Fraktion mit ihrem Antrag auf Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zum Thema Flüchtlingsheime der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hatte. Wie die FNP am 27.07.2019 meldete, wusste die zuständige Sozialdezernentin Birkenfeld (CDU) bereits im Februar 2018 von möglichen finanziellen Unregelmäßigkeiten bei der AWO. Die AWO hatte zwischen 2014 und 2018 zwei Asylbewerberunterkünfte im Auftrag der Stadt betrieben. Die Zusammenarbeit wurde Ende 2018 wegen „Unstimmigkeiten zwischen dem Awo-Kreisverband und dem städtischen Sozialdezernat“ beendet. Ursache waren Zahlungen der Stadt für Leistungen, die nicht oder zu überhöhten Preisen erbracht wurden.

Nunmehr wurde bekannt, dass die zuständige Dezernentin bereits Anfang 2018 Kenntnis von den Vorgängen hatte, die letztlich zur Beendigung der Zusammenarbeit führte. Der Dezernentin liegen seit langem die Stellungnahmen des Revisionsamtes und des Rechtsamtes vor, die beide zu einem eindeutigen Ergebnis kamen, was letztlich zur Beendigung der Zusammenarbeit führte. „Es ist absolut skandalös, dass die zuständige Sozialdezernentin offensichtlich bereits Anfang 2018 über die Vorgänge Kenntnis hatte, jedoch weder die Stadtverordneten noch die Öffentlichkeit darüber informierte“, so der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Römer, Rainer Rahn, „besonders verwerflich ist jedoch das mögliche Motiv der Dezernentin: sie wollte wahrscheinlich die Flüchtlingspolitik der Bundeskanzlerin nicht mit negativen Schlagzeilen belasten und wohl auch ihre im Dezember 2018 anstehende Wiederwahl nicht gefährden“.

So wird es auch verständlich, warum die AfD-Fraktion vor allem von der CDU wegen der beantragten Akteneisicht angegriffen wurde: die Akteneinsicht wird zeigen, wer zu wel- chem Zeitpunkt welche Kenntnisse hatte. „Gerade in diesem Fall zeigt sich einmal mehr, wie wichtig die Akteneinsicht als Kontrollinstrument der Opposition ist und dass die ständige Kritik an den Akteneinsichtsausschüssen durch die Regierungsfraktionen nur zeigt, dass ihr Versagen möglichst nicht an die Öffentlichkeit kommt“, so Rahn abschließend.

 

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