Berichte über exorbitante Kosten für Unterbringung von Wohnungslosen werfen Fragen auf
Die AfD im Römer möchte vom Magistrat erfahren, ob die Medienberichte über die Kosten für die Unterbringung von Wohnungslosen in Hotels durch die Stadt Frankfurt zutreffend sind. Sie bezieht sich dabei auf einen Artikel in der FAZ vom 15.07.2019 unter der Überschrift ‚4.500 Euro für ein Zimmer im Hotel‘. „Abgesehen von den Kosten interessiert uns dabei auch, welche Einrichtungen genau die Unterbringung im Auftrag und auf Kosten der Stadt organisieren“, sagt Rainer Rahn, Fraktionsvorsitzender der AfD im Frankfurter Stadtparlament.
7.900 Personen habe die Stadt im Juni registriert, die vorübergehend auf Kosten der Stadt untergebracht seien, um eine Obdachlosigkeit zu verhindern, schreibt das Blatt. Flüchtlinge machten einen Anteil von etwa 60 Prozent aus. Der evangelische Verein für Wohnraumhilfe organisiere die Unterbringung im Auftrag und auf Kosten der Stadt und habe Verträge mit verschiedenen Hotels über die Unterbringung abgeschlossen. Im Schnitt zahle die Stadt Frankfurt etwa 30 Euro pro Person und Nacht. Das bedeute, dass eine sechsköpfige Familie dem Hotelier 4.500 Euro im Monat für ein Zimmer einbringen könne. Wie die FAZ berichtete, befänden sich die Räumlichkeiten teilweise in einem desolaten Zustand und könnten als reguläre Hotelzimmer gar nicht mehr vermietet werden.
Währenddessen erhalte die Stadt selbst pro Flüchtling für die Unterbringung lediglich 710 Euro im Monat und damit lediglich einen Bruchteil dessen, was sie selbst aufwenden müsse. Schließlich gelten für dauerhafte – von der Stadt bezahlte – Wohnungen die Sätze des Jobcenters. Die beliefen sich z.B. auf bis zu 746 Euro für eine dreiköpfige Familie im Neubau oder auf 851 Euro für einen 6-Personen-Haushalt. Somit werde für dieselbe Familie im Hotel der 6-fache Betrag fällig. „Stimmen die Angaben der FAZ zur Anzahl der untergebrachten Personen sowie die genannten Beträge?“, hakt Rahn nach. „Wenn nicht, was ist richtig?“ Treffe es zu, dass der evangelische Verein für Wohnraumhilfe die Unterbringung im Auftrag und auf Kosten der Stadt organisiert? Oder gebe es weitere Vereine und Organisationen, die die Unterbringung im Auftrag der Stadt koordinieren?
Der AfD-Fraktionschef fordert, dass der Magistrat den wesentlichen Inhalt der Verträge zwischen der Stadt Frankfurt einerseits und dem evangelischen Verein für Wohnraumhilfe bzw. weiteren Organisationen andererseits offenlegt. „Kann der Magistrat ausschließen, dass dem evangelischen Verein für Wohnraumhilfe bzw. weiteren Organisationen für seine Tätigkeit im Rahmen der Unterbringung unangemessene Gewinne verbleiben?“, fragt Rahn abschließend.
Kontakt: fraktion@afd-im-roemer.de