Falschparken und Schwarzfahren sind unterschiedliche Rechtsmaterien
Die jüngste Forderung des Verkehrsdezernenten Klaus Oesterling, das Bußgeld für Falschparken drastische von 10 Euro auf bis zu 40 Euro zu erhöhen, zeigt, dass er die Grundlagen seines Faches falsch einschätzt. Das sagt der verkehrspolitischen Sprecher der AfD-Fraktion im Römer, Horst Reschke. „Der Dezernent begründet seinen Vorstoß schließlich damit, dass Schwarzfahren ‚in Bussen und Bahnen sogar 60 Euro kostet‘“, so Reschke bezugnehmend auf ein Zitat in der Mittwochsausgabe der FAZ. „Dabei übersieht Oesterling, dass es sich hier um zwei unterschiedliche Rechtsmaterien handelt.“ Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (STVO), wie z.B. Falschparken, seien sogenanntes Verwaltungsunrecht und die Geldbuße solle hier eine erzieherische Wirkung entfalten. „Schwarzfahrer hingegen erschleichen Leistungen gemäß Paragraph 265a STGB. Das stellt eine Straftat dar, die im wiederholten Fall zu einer Gefängnisstrafe führen kann“, erklärt der AfD-Stadtverordnete. Die Anbieter verzichteten jedoch bei Ersttätern auf Strafverfolgung und forderten zunächst nur ein erhöhtes Fahrgeld in Höhe von 60 Euro.
Wie die FAZ weiter schreibt, wolle der Verkehrsdezernent darüber hinaus jetzt mehr Einflussmöglichkeiten auf die Vermieter von E-Scootern nehmen. Oesterling beklagt, dass die Stadt derzeit nur die Möglichkeit habe, mit den Betreibern Absprachen auf freiwilliger Basis zu treffen. „Wer sich als Verkehrsdezernent aber nur als Geldeintreiber sieht, muss sich nicht wundern, wenn er von den E-Roller Betreibern regelrecht vorgeführt wird. Oder von den Frankfurter Bürgern miserable Kritiken für die Sperrung des Mainufers erhält“, schließt Reschke.
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