Fragen zu Kosten der Anmietung von Wohnungen für „Geflüchtete“

Mit den Antworten auf ihre Frage zur Erstattung von Kosten für die Anmietung von Wohnungen für ‚Geflüchtete‘ durch Dritte ist die AfD im Römer noch nicht zufrieden. Von welchen Trägern der Wohlfahrtspflege – außer Caritas, Evangelischer Verein für Wohnraumhilfe e.V. – wurden vom Magistrat angemietete Wohnungen mit ‚Geflüchteten‘ belegt?“, fragt Rainer Rahn, AfD-Fraktionsvorsitzender im Frankfurter Parlament.

In der 32. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung hatte der Magistrat ausgeführt, von einigen freien Trägern der Wohlfahrtspflege wie z.B. Caritas, Evangelischer Verein für Wohnraumhilfe e.V. würde leerstehender Wohnraum angemietet. Diese Anmietung erfolge nach einem mit dem Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt abgestimmten Prüfungsverfahren. Personen, die von einem Wohnungsverlust betroffen seien, werde der Wohnraum über das Jugend- und Sozialamt im Wege einer ‚öffentlich-rechtlichen Einweisung‘ zur Verfügung gestellt. Das Jugend- und Sozialamt erstatte den Trägern im Rahmen der Einzelfallhilfe die Mietkosten.

„In wie vielen der von Trägern der Wohlfahrtspflege angemieteten Wohnungen wurden im Zeitraum von 2015 bis 2018 vom Magistrat ‚Geflüchtete‘ untergebracht?“, möchte Rahn wissen. Und: „Wie hoch waren die vom Magistrat für die Belegung dieser Wohnungen erstatteten Mietkosten insgesamt?“ Der AfD-Fraktionschef interessiert sich zudem für die Höhe der vom Magistrat für die Belegung der besagten Wohnungen erstatteten Mietkosten pro qm. Wo habe der niedrigste, der höchste Wert sowie der Mittelwert gelegen? Zu guter Letzt hakt Rahn nach: „Wie hoch waren die vom Magistrat für die Belegung der Wohnungen erstatteten Mietkosten im Vergleich zu den Kosten, die den Trägern der Wohlfahrtspflege von den jeweiligen Vermietern bzw. Eigentümern in Rechnung gestellt wurden?“

Link zum Anfrage:

Anmietung von Wohnungen für „Geflüchtete“

Anfrage A 530

 

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