‚Handreichung‘ auf dem Erlassweg lässt Abtreibungskonflikt nur weiter köcheln
Man muss den Begriff der ‚selbsternannten Lebensschützer‘, wie er von der linken Seite angeführt wird, scharf kritisieren. „Er soll die Menschen, die vor den Büros von pro familia demonstrieren, auf hinterhältige Weise diffamieren“, sagt Horst Reschke, Stadtverordneter der AfD-Fraktion im Römer. „Zum Lebensschützer kann man sich nicht ernennen, denn das sind wir doch wohl hoffentlich alle, egal ob aus theologischen oder rein ethischen Gründen.“
Wenn der hessische Innenminister jetzt versuche, die Situation in Frankfurt zu befrieden, indem er – wie den Medien zu entnehmen war – auf dem Erlassweg dem Sicherheitsdezernenten eine ‚Handreichung‘ für künftige Entscheidungen gebe, übersehe er dabei zweierlei. „Das Versammlungsgesetz hat diese Materie abschließend geregelt und entsprechend der Wesentlichkeitstheorie können Änderungen auch nur durch ein Gesetz und nicht durch einen Erlass geändert werden“, so Reschke. Zu prüfen wäre zudem, ob der Erlass gegen das Verbot von Sondergesetzen verstoße, da der Minister damit einen Einzelfall regeln wolle.
Letztlich erweise der Innenminister dem Dezernenten aber einen Bärendienst. Denn hatte dieser schon aufgrund bestehender Gesetzeslage eine schwierige, aber im Ergebnis richtige Entscheidung zu treffen, so wird er jetzt auch noch genötigt, den Erlass aus Wiesbaden zu beachten. „Verdächtig bei all dem ist, dass z. B. pro familia noch nie gegen die christlichen Protestieren geklagt hat. Oder gegen die Verfügung des Dezernenten“, fährt der rechtspolitische Sprecher der AfD fort. Und schließt: „Es hat den Anschein, dass Thema soll weiter vor sich hin köcheln, anstatt dass man ein klärendes Urteil vor dem Verwaltungsgericht anstrebt.“
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