Shisha-Bars in Wohnbereichen verbieten

Shisha-Bars sollen zumindest in Wohnbereichen verboten werden. Das hat die AfD in einem Antrag gefordert. „Der Magistrat möge sich zudem bei der Hessischen Landesregierung dafür einsetzen, dass für den Betrieb von Shisha-Bars klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die eine gesundheitliche Gefährdung der Besucher ausschließen“, sagt Rainer Rahn, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Römer.

Shisha-Bars stellten in der Stadt ein immer größer werdendes Problem dar. Abgesehen davon, dass der Betrieb in Wohngebieten erhebliche Störung der Nachtruhe der Bewohner mit sich bringe, bestehe eine erhebliche Gesundheitsgefährdung der Besucher durch Kohlenmonoxid. Mittlerweile zähle die Stadt Frankfurt etwa 65 Shisha-Bars. „Kontrollen ergeben regelmäßig, dass in den Räumen eine erhöhte Kohlenmonoxid-Konzentration aufgrund der unvollständigen Verbrennung der Kohle besteht“, so Rahn. Die FNP habe bereits berichtet, dass die Konzentrationen teilweise deutlich über den zulässigen Werten lägen.

Dennoch gebe es für den Betrieb von Shisha-Bars keine klaren Regeln und Zuständigkeiten. Die Kohlen würden meist in einem Nebenraum angezündet und glühend gehalten, seien aber teilweise für Innenräume nicht zugelassen. „Andererseits sind die Anzündstellen keine Feuerstätten im Sinne der Feuerstättenverordnung und daher die Schornsteinfeger nicht zuständig“, erklärt der AfD-Fraktionschef. „Die Bauaufsicht schaut jedoch auch nicht hin, weil Shisha-Bars gemäß den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes keine genehmigungsbedürftigen Anlagen sind.“

Der Gesetzgeber müsse Regelungen für den Betrieb der Shisha-Bars finden. Insbesondere solle er klar festlegen, wer für die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften zuständig sein soll. „Dabei geht es zum einen um den Schutz der Besucher vor erhöhten Kohlenmonoxid-Werten, andererseits aber auch um den Schutz der Wohnbevölkerung vor unzumutbarer Lärmbelastung“, schließt Rahn.

 

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