FR-Informanten verletzen Vertraulichkeitsgebot von Revisionsberichten
Dass die FR wörtlich aus Revisionsberichten zitiert, hat bei der AfD im Römer Fragen aufgeworfen. „Gänzlich unbekümmert führt die FR zuletzt aus, ihr liegen die vertraulichen Revisionsberichte vor“, sagt Rainer Rahn, Fraktionsvorsitzender der AfD im Frankfurter Rathaus. „Diese wurden der Redaktion offensichtlich von Personen, die diese unter dem Hinweis auf ihre Vertraulichkeit erhalten haben – möglicherweise Stadtverordnete – zugänglich gemacht“, so Rahn. Dies stelle einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht (§ 24 HGO) dar, was jedoch von der FR nicht thematisiert werde. Die AfD möchte nun erfahren, wie der Magistrat diesen Vorgang bewertet.
Seinen Ursprung nahm die Causa am 09.10.2019 mit einem Bericht der FR unter der Überschrift `AfD zitiert aus vertraulichen Berichten´ über angeblich `wortlautgetreue´ Zitate aus vertraulichen Berichten des Revisionsamtes. Darin nimmt das Blatt Bezug auf insgesamt drei Anträge der AfD-Fraktion, in denen bei verschiedenen Themenbereichen jeweils eine Überarbeitung von Magistratsvorlagen beantragt wird. Die Zeitung behauptet, die AfD-Fraktion habe in den Anträgen Passagen aus den vertraulichen Revisionsberichten zitiert. „Dies ist unzutreffend. In den Anträgen findet sich kein einziges Zitat aus den Revisionsberichten“, erklärt der AfD-Fraktionschef. „Tatsächlich hatten wir erhebliche Mängel in den Magistratsvorlagen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahmen entdeckt. Und in Anträgen den Magistrat aufgefordert, diese zu beseitigen.“ Das Revisionsamt sei bei seiner Prüfung zu einem ähnlichen Ergebnis gelangt. „Insoweit ist es auch zu erwarten, dass die Prüfungsergebnisse ähnlich ausfallen“, erklärt Rahn.
Er möchte nun vom Magistrat erfahren, ob dieser in den von der FR zitierten AfD-Vorlagen Verstöße gegen Regelungen der HGO, der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung oder anderer Bestimmungen erkennt. „Sollte dies der Fall sein, hätte der Magistrat die genannten Vorlagen als unzulässig zurückgewiesen“, sagt der AfD-Fraktionsvorsitzende. Die AfD hakt nach, ob der Magistrat es für zulässig erachtet, die sachlichen Feststellungen des Revisionsamtes, wie sie in den Revisionsberichten dokumentiert sind – z.B. Unwirtschaftlichkeit einer geplanten Maßnahme – öffentlich zu machen, soweit hierbei keine Namen oder schützenswerte Details genannt werden.
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