Akteneinsicht bestätigt Verdacht gegen Verantwortliche der AWO

 

Die AfD im Römer begrüßt, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Vorermittlungen gegen die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die nächste Stufe beschreitet. „Die bisherigen Erkenntnisse, die wir aus unserem Akteneinsichtsausschuss gewonnen haben, lassen hochkriminelle Machenschaften vermuten“, sagt Rainer Rahn, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Römer. Wie der Hessische Rundfunk (hr) am Donnerstagabend meldete, habe die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche des AWO-Kreisverbands Frankfurt e.V. eingeleitet. Konkret geht es um Zahlungen der Stadt Frankfurt an die AWO im Zusammenhang mit der Betreuung von Asylbewerbern, wobei der Verdacht besteht, dass durch die AWO in erheblichem Umfang Leistungen abgerechnet wurden, die nicht oder nicht in dem angegebenen Umfang erbracht wurden.

Dieser Verdacht wird durch die uns vorgelegten Akten bestätigt“, sagt der Fraktionsvorsitzende, „es scheint so zu sein, dass die AWO die Zwangslage der Stadt, in kürzester Zeit eine hohe Zahl von Asylbewerbern unterbringen zu müssen, ausgenutzt hat, um Leistungen zu völlig überhöhten Preisen anzubieten und Leistungen zu berechnen, die vertraglich nicht vereinbart waren bzw. überhaupt nicht erbracht wurden“. Da die Akten unvollständig sind, hat die AfD-Fraktion zwischenzeitlich weitere Akten angefordert, die in Kürze eingesehen werden können. „Wir gehen davon aus, dass diese Akten uns weitere Erkenntnisse liefern werden. An eventuellen kriminellen Handlungen ist die Stadt nach unseren Erkenntnissen nicht beteiligt. Es scheint jedoch so zu sein, dass von der Stadt Zahlungen an die AWO geflossen sind, ohne dass überprüft wurde, ob die Leistungen in dieser Form vereinbart wurden und ob diese auch tatsächlich erbracht wurden.“, so Rahn abschließend.

 

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