Fragen zum `Preisschild´ von Magistratsvorlagen

 

Angesprochen auf die Qualität von Magistratsvorlagen, äußerte der Leiter des Revisionsamtes der Stadt Frankfurt zuletzt in einem FAZ-Interview, dass hier zu oft das `Preisschild´ fehlt. Diese Mängelrüge ist Grund für die AfD im Römer, beim Magistrat genauer nachzufragen. „Es lässt uns aufhorchen, dass der Revisionsamtsleiter Formalien bemängelt“, sagt Rainer Rahn, Fraktionsvorsitzender der AfD im Rathaus. So werde den Äußerungen des Amtsleiters zufolge in der Vorlage keine Alternative zu dem geplanten Projekt benannt. Die antragsstellenden Dezernate `vergäßen´ außerdem gerne Angaben zu den Folgekosten, hieß es in der Zeitung weiter. Beides müsse laut Gemeindehaushaltsverordnung des Landes aber zwingend angegeben werden. Nun sei das Konzept in den Vorlagen fast immer nachvollziehbar, aber vor allem bei Grundsatzbeschlüssen fehle regelmäßig die Angabe, welche finanziellen und personellen Folgen die Beschlüsse für die nächsten Jahrzehnte im Haushalt der Stadt hätten.

„Sollten die Einwürfe des Revisionsamtsleiters stimmen, handelt es sich um keine Lappalie“, betont Rahn. Der AfD-Fraktionschef zitiert aus der hessischen Gemeindehaushaltsverordnung in der es heißt: `Bevor Investitionen von erheblicher Bedeutung beschlossen werden, ist unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, mindestens einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Folgekosten, die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln.´ Rahn hebt in diesem Zusammenhang die Aussage des Revisionsamtsleiters hervor, dass die Folgekosten nach einer gängigen Formel etwa dreimal so hoch lägen wie die Investitionskosten.

„Bei wie vielen Magistratsvorlagen zu Investitionen von erheblicher Bedeutung seit 2016 wurden vom Revisionsamt fehlende Alternativ-Vorschläge bemängelt?“, möchte der AfD-Fraktionschef erfahren. „Und bei wie vielen eine fehlende Abschätzung der Folgekosten?“ Bei wie vielen seien sowohl fehlende Alternativ-Vorschläge als auch eine fehlende Abschätzung der Folgekosten kritisiert worden? Im Einzelnen interessiert sich Rahn dafür, welche Dezernate vom Revisionsamt auf Mängel hingewiesen worden seien. „Wie hat sich die Anzahl der Hinweise des Revisionsamtes auf entsprechende Mängel in den Folgejahren nach 2016 insgesamt entwickelt?“, erkundigt sich der AfD-Fraktionsvorsitzende. Der Magistrat soll Auskunft darüber geben, wie viel EUR Investitionsvolumen die fünf teuersten Vorhaben beinhaltet hätten, bei denen auf entsprechende Mängel durch das Revisionsamt hingewiesen wurde. Zu guter Letzt fragt Rahn: „Welche Maßnahmen trifft der Magistrat, damit die genannten beiden Mängel in Magistratsvorlagen zukünftig nicht mehr auftreten?“

 

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