Magistrat soll seine Haltung zu „islamischem Schwimmbad“ erklären
In den Medien wurde zuletzt über die Forderungen eines Frankfurter Muslim berichtet, ein Schwimmbad für Muslime bereitzustellen. Die AfD im Römer hat dazu nun eine Anfrage an den Magistrat gestellt. Wie die FAZ meldete, forderte Abdullah Z., Kind türkischer Gastarbeiter und im Gallusviertel aufgewachsen, den Bau eines `islamischen Schwimmbades´. Die deutsche Schwimmbadkultur halte er für mit der islamischen unvereinbar. Abdulla Z. habe für seinen Schwimmbad-Plan eine Unternehmensgesellschaft gegründet, suche Spender und wolle das städtische Schulamt als Partner gewinnen.
„Sind in der Vergangenheit Vertreter islamischer Gemeinden oder islamischer Verbände oder einzelne Muslime an den Magistrat herangetreten mit der Forderung, ein `islamisches Schwimmbad´ einzurichten?“, fragt Rainer Rahn, Fraktionsvorsitzender der AfD im Frankfurter Stadtparlament. „Oder wollten Muslime in den bestehenden Schwimmbädern der Stadt Schwimmzeiten für bestimmte Personengruppen – z.B. Frauen – reservieren?“ Sollte dies der Fall gewesen sein, wer habe diese Forderungen wann gestellt? Und wie habe der Magistrat dann reagiert? Halte der Magistrat angesichts des Grundrechts auf Religionsfreiheit die Forderung nach der Einrichtung eines `islamischen Schwimmbades´ – unabhängig von der Frage der Trägerschaft und der Finanzierung – für gerechtfertigt? „Falls ja: hält der Magistrat dann auch die Einrichtung von Schwimmbädern für gerechtfertigt, in denen der Zutritt für Muslime untersagt ist?“, hakt der AfD-Fraktionschef nach.
Halte der Magistrat angesichts des Grundrechts auf Religionsfreiheit die Forderung nach Schwimmzeiten für Muslime bzw. für muslimische Frauen in städtischen Schwimmbädern für legitim? „Wurden in den Schwimmbädern der Stadt Frankfurt in der Vergangenheit Schwimmzeiten für bestimmte Personengruppen reserviert? Wenn ja, in welchen Schwimmbädern und für welche Personengruppen?“, lautet Rahns abschließende Frage.
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