Vereinbarungen mit Außengastronomie in der Altstadt offen legen

 

Auf die Außengastronomie in der Altstadt kommen Presseangaben zufolge aus Brandschutzgründen Einschränkungen zu, die diese offenkundig überrascht hat. Mit einer Anfrage möchte die AfD im Römer hier mehr Klarheit schaffen. Wie die FAZ zuletzt berichtete, seien verschiedene Wirte in den vergangenen Wochen von der Branddirektion aufgefordert worden, die im Außenbereich aufgestellten Tische und Stühle zu räumen. Die Gastronomen hätten mit dieser Mitteilung wohl nicht gerechnet, da sie bei Abschluss der Pachtverträge davon ausgegangen seien, auch im Außenbereich bewirten zu können. Laut FAZ sei ihnen dies jedenfalls von der Dom-Römer GmbH zugesichert worden. „Wurde den Wirten im Bereich der Altstadt Zusagen bezüglich der Nutzung der Außenflächen gemacht bzw. wurden mit diesen entsprechende Vereinbarungen getroffen?“, fragt Reinhard Stammwitz, der für die AfD im Ausschuss Dom Römer sitzt. „Wenn ja, von wem und in welcher Form erfolgten diese Zusagen bzw. Vereinbarungen?“

Wie die FAZ weiter berichtet, gehe aus einem Plan hervor, dass weite Teile der öffentlichen Flächen im Bereich der Altstadt von der Feuerwehr als Fahrkurven und Aufstellflächen beansprucht würden. Stammwitz will vom Magistrat erfahren, wann durch die Branddirektion bzw. in Absprache mit der Branddirektion diejenigen Flächen festgelegt worden seien, die von dieser als Aufstell- bzw. Verkehrsflächen für Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeuge vorgesehen seien. „Was ist auf den von der Branddirektion beanspruchten Flächen erlaubt bzw. nicht erlaubt, z.B. Aufstellen von Tischen und Stühlen?“, hakt Stammwitz nach. „Wann und in welcher Form wurde die Festlegung der Flächen öffentlich bzw. gegenüber den Pächtern kommuniziert?“

Zu guter Letzt erkundigt sich der AfD-Stadtverordnete, welche Flächen in der Altstadt der Magistrat zukünftig für Wirte als Bereiche für die Außengastronomie freizugeben gedenkt. „Und mit welchen Auflagen?“, schließt Stammwitz.

 

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