AfD-Fraktion hat acht weitere Anfragen zur AWO-Thematik gestellt

 

Die AfD-Fraktion hat aufgrund der Akteneinsicht acht neue Anfragen zu den vertraglichen Vereinbarungen der Stadt Frankfurt mit der AWO bezüglich der Unterkünfte für Asylbewerber gestellt. Konkret geht es um Fragen zu folgenden Themenbereichen:

  • Gründe für die Zahlung eines Abgeltungsbetrages über 249.900,- EUR und Unterzeichnung eines entsprechenden Betreibervertrages (Anfrage Teil 5)
  • Erläuterungen über Zahlungen an einen AWO-Rechtsanwalt über 183.000,- EUR und an einen Makler über 249.900,- EUR (Anfrage Teil 6)
  • Auskunft hinsichtlich einer möglichen Schadenssumme von 827.000,- EUR (Anfrage Teil 7)
  • Anmietung der der Liegenschaft Gutleutstraße 298 durch die AWO mit Zustimmung der Stadt (Anfrage Teil 8)
  • Vertragliche Vereinbarungen hinsichtlich der AWO Protect zur Bewachung der Unterkünfte (Anfrage Teil 9)
  • Kosten für das Catering in den Asylunterkünften (Anfrage Teil 10)
  • Personaleinsatz der AWO (Anfrage Teil 11)
  • Nicht erbrachte Leistungen für Asylbewerber (Anfrage Teil 12)

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Römer Rahn machte deutlich, dass eine schnellstmögliche Beantwortung der Fragen durch die Stadt Frankfurt nötig sei. „Die Stadt Frankfurt sollte ein großes Interesse an schneller Aufklärung der genannten Themenbereiche im Zusammenhang mit den Asyl-Unterkünften der AWO haben. Die Verantwortung der Stadt  ist hierbei groß und die Ungereimtheiten und Lücken sind zahlreich. Ebenso unsere entsprechenden berechtigten Fragen dazu“, so Rahn.

 

Kontakt: fraktion@afd-im-roemer.de