Strafanzeige gegen Vertreter der Stadt
Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Römer hat heute im Zusammenhang mit dem AWO-Komplex Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Die Strafanzeige richtet sich gegen Amtsträger der Stadt, die die Aktivitäten der AWO allzu lange geduldet und möglicherweise auch gefördert haben. „Die Stadt stellt sich jetzt als argloses Opfer krimineller Machenschaften der AWO dar. Davon kann aber keine Rede sein“, so der Fraktionsvorsitzende, der im Rahmen der von ihm beantragten Akteneinsicht die Unterlagen intensiv studiert hat.
„In zahlreichen Schreiben finden sich bereits früh deutliche Hinweise auf betrügerische Aktivitäten zu Lasten der Stadt, die aber so offensichtlich waren, dass sie auffallen mussten und die Stadt dazu hätten Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Römer hat heute im Zusammenhang mit dem AWO-veranlassen müssen, zu handeln. Das ist aber nicht erfolgt“. So taucht z.B. in den Unterlagen aus dem Nichts eine Maklerrechnung über € 339.000 auf, obwohl niemand einen Makler beauftragt hat. Die AWO schließt dennoch mit diesem einen Abgeltungsvertrag über € 250.000 und stellt den Betrag der Stadt in Rechnung, die das akzeptiert und unter der Bezeichnung „einrichtungsbezügliche Sachkosten“ verbucht. „es sind schon deutliche Hinweise auf eine Straftat, wenn Kosten ohne jede Anspruchsgrundlage erstattet und dann zur Verschleierung unter falscher Bezeichnung verbucht werden“, so Rahn.
Gleiches gilt für eine völlig überhöhte Anwaltsrechnung über € 182.000. „Da berechnet der AWO-Anwalt für wenige Stunden Arbeit einen exorbitanten Betrag. Es ist ganz offensichtlich, dass er von seinem Verein niemals einen solchen Betrag fordern würde“. Tatsächlich hat die Stadt auch diesen Betrag akzeptiert, obwohl sie den Anwalt selbst nie beauftragt hatte und die Rechnung erkennbar deutlich überhöht war.
Auch Hinweisen auf falsch abgerechneten Personalkosten geht die Stadt nicht weiter nach. So wurden von der AWO Kosten für 19 Kräfte berechnet, aber tatsächlich weniger als 4 beschäftigt. Der Schaden wird von der Stadt selbst mit € 627.000 angegeben. In einem weiteren Schreiben fordert die Stadt die AWO auf, die Überzahlungen „geradezuziehen“. „Gemeint ist damit wohl die geräuschlose Rückzahlung, um betrügerische Aktivitäten nicht öffentlich werden zu lassen“, so der Fraktionsvorsitzende. Im Auflösungsvertrag zwischen Stadt und AWO wird eine Sprachregelung vereinbart, die die tatsächlichen Gründe für die Vertragsauflösung nicht nennt, sondern andere Gründe vorschiebt. „hier wird deutlich, dass es der Stadt darum ging, erkennbar kriminelle Vorgänge vor der Öffentlichkeit gezielt zu verschleiern. Auch dies wohl vor dem Hintergrund, dass die Stadt die Aktivitäten der AWO zumindest über lange Zeit geduldet, möglicherweise aber auch bewusst gefördert und begünstigt hat. Auch diesen Aspekt, der bislang nicht thematisiert wurde, muss die Staatsanwaltschaft untersuchen“, so Rahn abschließend.
Kontakt: fraktion@afd-im-roemer.de