Ungleichbehandlung bei der Ahndung von Verstößen gegen das Bundesmeldegesetz unter der Lupe
Ganz offensichtlich hat der Magistrat seit längerer Zeit Kenntnis davon, dass die städtische Liegenschaft In der Au 14-16 von mehreren Personen bewohnt ist. „Ungeachtet der fortlaufenden Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz (BMG) hat der Magistrat hier aber nicht wie behauptet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren angeordnet“, sagt Rainer Rahn, Fraktionsvorsitzender der AfD im Römer. „Dabei sind auch keine sozialen Gründe erkennbar, die den Magistrat davon abhalten können, ein solches Verfahren einzuleiten.“
Zuletzt habe der Magistrat auf die Frage, wodurch bzw. durch wen der Magistrat Kenntnis von Verstößen gegen das BMG erhalte, geantwortet, dass dies durch verspätete Anmeldungen sowie in geringerem Umfang durch andere Behörden und private Stellen erfolge. Weiter führte der Magistrat aus, bei Verstößen gegen das BMG habe es Einzelfälle gegeben, in denen aus sozialen Gründen wie etwa Erkrankung von der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens abgesehen worden sei. Ansonsten gelte: `Sobald die Meldebehörde Kenntnis über ordnungswidriges Verhalten erlangt, führt sie das Ordnungswidrigkeitenverfahren durch´. Zugleich jedoch räumte er ein: Eine Bereitschaft der Bewohner der Liegenschaft In der Au 14-16 zum Abschluss eines Mietvertrages bestehe nach wie vor nicht. Und der Dezernent sagte: `In der Liegenschaft sind bis heute keine Bewohnerinnen und Bewohner gemeldet. Die Personen, die sich regelmäßig dort aufhalten und die Immobilie nutzen, um nicht zu sagen besetzen, zeigen kein Interesse an Gesprächen mit dem Magistrat´.
„Seit wann weiß der Magistrat, dass die Liegenschaft In der Au 14-16 von Personen bewohnt wird?“, möchte Rahn erfahren. „Hat er überhaupt versucht, die Identität der Personen festzustellen? Falls nicht, weshalb hat er es unterlassen?“ Habe der Magistrat die Personen aufgefordert, ihrer Verpflichtung nach dem BMG nachzukommen? Falls dies nicht zutreffe: warum nicht? Sollte es zutreffen: mit welchem Erfolg? „Ist seitens des Magistrats jemals gegen die Personen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das BMG eingeleitet worden? Falls nicht, was waren die Gründe dafür“, so Rahn abschließend.
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