Stadt soll ihre Rolle bei Sicherstellung der AWO-Wirtschaftlichkeit erklären
Eine schriftliche Vereinbarung der Stadt Frankfurt mit der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt
(AWO) über die Nutzung und den Betrieb der Liegenschaft Gutleutstraße 298 als Unterkunft für Flüchtlinge vom 14.07.2016 verpflichtet die AWO bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen zu größtmöglicher Wirtschaftlichkeit. „Konkret bedeutet dies, dass die AWO bei der Vergabe von Aufträgen mehrere Angebote einholen und das jeweils günstigste auswählen soll“, erklärt Rainer Rahn, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Frankfurter Rathaus. Dies sei jedoch nicht erfolgt. „Im Gegenteil: Ausschreibungen gab es – soweit erkennbar – überhaupt nicht. Vielmehr wurden Aufträge gezielt an Unternehmen der AWO vergeben, obwohl andere Anbieter im Bereich Catering oder Security dieselbe Leistung teilweise deutlich günstiger anboten“, so Rahn.
„Welche konkreten Maßnahmen hat der Magistrat ergriffen, um sicherzustellen, dass die AWO in Umsetzung der Vereinbarung die Verpflichtung zur größtmöglichen Wirtschaftlichkeit auch einhält?“, möchte der AfD-Fraktionschef in einer Anfrage an den Magistrat erfahren. Was habe der Magistrat unternommen, als er Kenntnis davon erhielt, dass die AWO Aufträge an AWO-affine Unternehmen vergeben hatte, obwohl andere Anbieter die Leistung günstiger anboten? Seien die AWO Leistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Flüchtlingsunterkünfte ausgeschrieben worden, auch beschränkt und mit verkürzter Frist? „Wenn ja, welche waren dies – und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?“, fragt Rahn abschließend.
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