AfD-Fraktion beantragt Akteneinsicht im Fall „illegale Plakatierung“
Vor zwei Jahren entdeckte die Stadtverwaltung in der Mörfelder Landstraße vier Plakate, die ohne Genehmigung aufgehängt wurden und ein Motiv der „Initiative gegen Fluglärm Mainz e.V.“ zeigten, die die Plakate jedoch weder gedruckt noch aufgehängt hatte. Dennoch versucht die Stadt seit zwei Jahren von der Initiative Gebühren in Höhe von 150 Euro einzutreiben, weil nach Auffassung des Rechtsamts die Plakate im „mutmaßlichen Interesse“ der Initiative liegen.
Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Römer, Rainer Rahn, hat dafür wenig Verständnis: „Die Argumentation des Rechtsamtes ist völlig absurd. Eine Gebühr für unerlaubte Nutzung kann nur von demjenigen erhoben werden, der für das Aufhängen der Plakate verantwortlich ist“. Inzwischen hat die Initiative einen Anwalt beauftragt und plant, gegen den Bescheid der Stadt zu klagen.
Unabhängig davon, dass die Stadt kaum Aussichten hat, den Rechtsstreit zu gewinnen, dürfte der Verwaltungsaufwand inzwischen den strittigen Betrag von 150 Euro deutlich überschritten haben. „Der Magistrat hat hier – wie in anderen Fällen auch – offensichtlich jedes Augenmaß verloren“, so Rahn weiter. Die AfD-Fraktion hat daher zu diesem Vorgang die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses beantragt. „Vor dem Hintergrund dieses Falles erscheint die vom Magistrat angekündigte Erweiterung des städtischen Stellenplanes um mehr als 500 Stellen äußerst fragwürdig. Durch die Akteneinsicht möchten wir uns ein Bild davon machen, wie effizient die Verwaltung arbeitet und ob die Überlastung städtischen Personals nicht anders als durch neue Stellen beseitigt werden kann“, so Rahn abschließend.
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