Keine verkaufsoffenen Sonntage
Die vom Magistrat verfügten Genehmigungen für verkaufsoffene Sonntage im Zusammenhang mit Märkten, Messen und örtlichen Festen wurden wiederholt vom Hessischen Verwaltungsgerichthof aufgehoben – zuletzt im Zusammenhang mit der diesjährigen Buchmesse. Offensichtlich sieht das Gericht die gesetzliche Regelung des § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) deutlich enger als der Magistrat. Dadurch ist nicht zuletzt bei den Einzelhändlern eine erhebliche Verunsicherung und Verluste durch entsprechende Planungen entstanden.
Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Römer, Rainer Rahn, sieht sowohl die gesetzliche Regelung als auch deren Umsetzung durch den Magistrat kritisch: „Der Magistrat verfolgt mit einen Genehmigungen offensichtlich andere Ziele als vom Gesetzgeber vorgegeben, insoweit sind die Urteile des VGH nachvollziehbar und richtig. Unabhängig davon sind die Ladenöffnungszeiten so liberal, dass es keine Notwendigkeit für zusätzliche Öffnungen an Sonntagen gibt“.
Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, den Sonntag grundsätzlich von kommerziellen Aktivitäten freizuhalten und Arbeitnehmern einen allgemeinen arbeitsfreien Tag pro Woche zu sichern. Die AfD-Fraktion hat daher einen Antrag eingebracht, der den Magistrat verpflichten soll, auf die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen § 6 des HLöG generell zu verzichten. „Wir halten den Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und der Besinnung gerade in der heutigen Zeit für notwendig und unverzichtbar. Nicht alles sollte einer grenzenlosen Kommerzialisierung geopfert werden“, so Rahn abschließend.
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