Eingeschränkte Wohnfläche nicht unendlich bebaubar

 Im Magistrat scheint die Erkenntnis zu fehlen, dass die Flächen der Stadt begrenzt sind. Auf einer endlichen Fläche kann man nicht unendlich viele Wohnungen bauen. „Mit den ‘Planungen für eine wachsende Stadt‘ des jüngsten Antrags der Koalition soll offenbar der Eindruck erweckt werden, die Stadt würde wachsen,“ sagt Rainer Rahn, Fraktionsvorsitzender der AfD im Römer. „Tatsächlich aber umfasst das Stadtgebiet eine Fläche von 284 qm, die sich nicht verändert,“ so Rahn weiter. „Jede neue Nutzung einer Fläche -z.B. durch Bebauung – verdrängt zwangsläufig andere Nutzungsmöglichkeiten derselben,“ erklärt der AfD-Fraktionschef. „Da kann auch den Koalitionsfraktionen nicht die Quadratur des Kreises gelingen. Der Antrag 235 der Koalition ist wie üblich nichtssagend. Unser Antrag 240 ist die Antwort darauf,“ so Rahn.

Bei der geplanten Errichtung von Wohnungen in verschiedenen Gebieten im Bereich Nordend/Friedberger Landstraße will der Magistrat Kleingärten und gegebenenfalls eine Sportanlage überbauen. Die Formulierung bezüglich der Gärten (‘Ökologisch besonders wertvolle Klein- und Freizeitgärten sollen unter Berücksichtigung des Fauna-Flora-Gutachtens möglichst erhalten werden‘) lässt eine Überplanung der Gärten grundsätzlich zu. Für die Sportanlage Seckbacher Landstraße planen die Antragsteller wohl die Erhaltung, sehen aber die Möglichkeit einer Verlagerung vor.

Die AfD im Römer spricht sich nicht grundsätzlich gegen eine Bebauung aus. Doch Rahns Forderungen sind klar: „Bei der Bebauung dürfen keine Grünflächen – wie Kleingärten-, Sportplätze und der Abenteuerspielplatz wegfallen! Der Abenteuerspielplatz Riederwald e.V. darf nicht überbaut werden. Darüber hinaus ist die Verlagerung der Sportanlage Seckbach auszuschließen. Sie muss am Standort erhalten bleiben,“ sagt der AfD-Fraktionsvorsitzende. Außerdem ist die wichtige Frage der Frischluftschneise zu prüfen. „Es ist festzuschreiben, dass die Ergebnisse der Klimasimulationen insoweit zu berücksichtigen sind, als jede Bebauung in der Stadt unterbleibt, die zu einer Veränderung der klimatischen Verhältnisse führt,“ so Rahn.

Die von den Antragstellern geforderte ‚höhergeschossige‘ Bauweise ermöglicht auch den Bau von Hochhäusern. „Aus diesem Grunde ist eine Geschosszahl von vier bindend festzulegen,“ sagt der AfD-Fraktionschef. Rahns Fazit: „Die von uns geforderten Einschränkungen bedeuten, dass praktisch nur sehr wenig gebaut werden kann. Wir lehnen die vom Magistrat geplante Bebauung ab, weil die von uns geforderten Punkte nicht berücksichtigt werden. Wir sind zwar nicht grundsätzlich gegen Wohnungsbau, aber nur dort dafür, wo es auch für die bisherigen Anwohner verträglich ist und nicht auf Kosten von Grünflächen geht.“

Kontakt: fraktion@afd-im-roemer.de