Nebulöse Definition ‘interkultureller Kompetenz’ in der Stadtverwaltung
Angesichts nichtssagender Worthülsen als Antwort auf die Anfrage zum Qualifikationskriterium ‘interkulturelle Kompetenzen‘ sieht sich der AfD im Römer genötigt, noch einmal nachzuhaken. Nach Plänen des Magistrats soll die ‚‘interkulturelle Kompetenz‘ als gleichwertiges Einstellungskriterium für Mitarbeiter der Stadtverwaltung eingeführt werden. „Doch welche Auffassung hinsichtlich der Bedeutung des Kriteriums ‘interkulturelle Kompetenz‘ vertritt der Magistrat aktuell? Steht es gleichwertig neben der fachlichen Qualifikation oder nicht?“, fragt Rainer Rahn, Fraktionsvorsitzender der AfD im Römer. „Fordert der Magistrat ernsthaft, kulturelle Unterschiede auch dann als ‘gleichwertig‘ anzuerkennen, wenn diese in einer Ablehnung von Demokratie und Menschenrechten bestehen?“, so Rahn. Unklar bleibt laut AfD-Fraktionschef ebenfalls, ob der Magistrat ernsthaft fordert, solche Kulturen als gleichwertig mit westlich geprägten Kulturen anzuerkennen, „bei denen auf ‘Beleidigung des Islam‘, Homosexualität oder Ehebruch die Todesstrafe steht, die öffentlich durch Enthauptung, Steinigung oder Aufhängen an Baukränen vollzogen wird“. „Werden detaillierte Kenntnisse über das Scharia-konforme Köpfen von Ungläubigen vom Personaldezernenten mit besonderen Pluspunkten beim Kriterium ‘interkulturelle Kompetenz‘ bedacht?“, wirft Rahn ein. Und: „Verteilt der Personaldezernent beim Einstellungsgespräch Minuspunkte, wenn ein Bewerber die eigene – westlich aufgeklärte Kultur mit den Grundrechten als Richtschnur – besonders wertschätzt und archaischen Kulturen vorzieht?“ Der AfD-Fraktionsvorsitzende möchte zudem wissen: „Glaubt der Magistrat allen Ernstes, dass die Stadtverwaltung effektiver oder besser arbeitet, wenn an Stelle fachlicher Qualifikation zukünftig ‘interkulturelle Kompetenz‘ als Qualifikationskriterium festgelegt wird?“